#AFD-#BUNDESPARTEITAG IN #KALKAR: GELINGT ZUMINDEST DIE RÜCKKEHR ZUR #RECHTSSTAATLICHKEIT?

Am 28./29.11.2020 will die #AfD auf Basis aktueller Planungen ihren #Bundesparteitag im „#Wunderland“ von #Kalkar durchführen – einer der wenigen Orte, die bundesweit für die #Partei überhaupt noch von Betreibern bereitgestellt werden. Hinter hohen Zäunen können die #Delegierten vor Ort untergebracht und kulinarisch versorgt werden – es fällt demnach die aufwendige und oft vergebliche Zimmersuche für das Wochenende in – derzeit auch überwiegend geschlossenen – Hotels und Beherbungsstätten aus.

In „#Corona-Zeiten“ kann das ehemalige #Atomkraftwerk „Schneller Brüter“ zudem optimal abgesichert werden – man kann sich also ungestört hinter hohen Sicherheitszäunen vor den zu erwartenden Protest-Bürgern und #Linken sowie den „#Querdenkern“ verstecken und sorgsam von der #Polizei abgeschottet dem umfangreichen #Antragsbuch (liegt #AbakusNews vollumfänglich vor) widmen, das erneut Sprengstoff oder zumindest hitzigen Diskussionsbedarf enthalten könnte. Einerseits soll der #Bundessprecher Jörg („#Spenden“)-#Meuthen nach dem Willen einiger Antragsteller eine #Abmahnung des Parteitages erhalten – hat er doch in den vergangenen Monaten aufgrund seines hölzernen und gelinde gesagt unglücklichen Verhaltens sowie einer „Politik der offenen Hand“ in Sachen (finanzielle) „#Vorteilsnahmen“ einen beträchtlichen ökonomischen Schaden sowie einen immensen Imageschaden zu verantworten. Die Inhaftungsnahme für den finanziellen Schaden in deutlich sechsstelliger Höhe steht leider noch immer aus. Man stelle sich vor, der Vorstand einer AG oder auch nur ein Buchhalter würde seinem Arbeitgeber derart finanziell schaden – zumindest der Buchhalter sähe sich mit zivilrechtlichen Anzeigen, Strafanzeigen sowie Schadenersatzforderungen konfrontiert. Und sässe wahrscheinlich schon in Haft – Meuthen dagegen bleibt unbeschadeter „Freigänger“.

Andererseits versucht die Partei mühsam, nach über sieben Jahren ihren programmatischen Kurs in der #Sozialpolitik zu finden – und der vorliegende #Leitantrag des #Bundesvorstands hierzu ist schlichtweg erbärmlich. Einer ehemals (wirtschafts)kompetenten Partei unwürdig. Aber Meuthen & Co. kümmert das Parteiprogramm oder gar Beschlüsse des Bundesparteitages ohnehin nicht. Dies zeigen entsprechende öffentliche Äußerungen bzw. Verhaltensweisen in der Vergangenheit – trotz völlig anderslautender Programmatik oder Beschlusslage. Insofern Ostberlin auch egal, was die Kulisse beschließen sollte. Umgesetzt wurde programmatisch in den vergangenen Jahren ohnehin nichts – im Gegenteil: Es steht schlechter denn je um Deutschland. Trotz oder vielleicht gerade wegen der AfD?

Obwohl auch dieser Parteitag, den neben den Delegierten nur handverlesene #Journalisten der #Mainstream-#Medien sowie die eigenen (bezahlten) #Claqueure und willfährigen „#Hofberichterstatter“ live miterleben dürfen, wie immer eine reine „#Demokratie-Inszenierung“ darstellen wird (die wesentlichen Entscheidungen sowie Wahlergebnisse sind längst in den Hinterzimmern ausgekungelt und werden nur noch formal nach außen von den überwiegend manipulierten bzw. wirtschaftlich von der Partei mittlerweile extrem abhängigen Delegierten durchgewunken), könnte die Mehrheit der Stimmberechtigten ggf. die Chance nutzen wollen, die vermeintliche „#Alternative“ endlich wieder ein wenig in Richtung „#Rechtsstaatlichkeit“ zu bewegen. Dringend erforderlich wäre es in jedem Fall – hierfür sind allerdings deutliche (personelle) Veränderungen vor allem auch im „#Bundesschiedsgericht“ erforderlich.

Seit der #Lucke-Zeit begleitet etwa eine Frau Monica-Ines Oppel (Abakus News hatte bereits früher über diese skandalöse „Richterin“ berichtet: https://abakusdotnews.wordpress.com/2019/08/28/mitglieder-information-die-politischen-richter-des-afd-bundesschiedsgerichts/ sowie https://abakusdotnews.wordpress.com/2020/06/12/mutiert-die-afd-schiedsgerichtsbarkeit-unter-monica-ines-oppel-zum-volksgerichtshof-mitglieder-wehren-sich-gegen-gleichschaltung-der-partei-judikative/) die „Geschicke“ der AfD. Immer an sehr zentraler Stelle. Zunächst als „Präsidentin des Landesschiedsgerichtes Bayern“, dann seit mehreren Jahren als „Präsidentin im Bundesschiedsgericht“. Sie besitzt damit eine klare Machtposition. Und nutzt sie auch. Mit einer Macht, die aber mittlerweile sehr viele Fragen aufwirft. Und die die einstmalige „Rechtsstaatspartei“ scheinbar völlig in die Rechtlosigkeit und Willkürlichkeit hat abgleiten lassen.

Die Ungereimtheiten jedenfalls innerhalb der parteiinternen #Schlichtungsstelle unter dieser Frau Oppel häufen sich. In gleicher Weise steigt auch der Unmut ihrer betroffenen Opfer. Aber objektiv berechtigte Klagen gegen Frau Oppel vor ordentlichen Gerichten laufen wiederholt ins Leere. Was andernorts oder bei anderen Personen sofort als #Straftat rigoros geahndet würde, lässt z.B. die #Staatsanwaltschaft #Stuttgart ungeahndet. Laut Staatsanwaltschaft ist das Schiedsgericht der AfD – zu Recht – überhaupt kein echtes „Gericht“, somit erfüllt Frau Oppel auch nicht das Kriterium, eine „Richterin“ zu sein. Allein aus formalen Gründen greifen daher nachgewiesene Vorwürfe wie etwa „#Rechtsbeugung“ bei ihr nicht. Sie wird also vom System argumentativ beschützt und kann weiterhin Recht brechen, wie es ihr beliebt (oder wie es ihr angewiesen wird) – alles offenbar kein Problem.

Mit anderen Worten: Im Außenverhältnis ist Frau Oppel ein gewöhnliches, „einfaches“ Mitglied. Parteiintern mutiert sie vor der Fassade eines vermeintlichen „Gerichts“ zu einer Person, vor der das „einfache Mitglied“ oder auch so mancher #Funktionär Respekt zollen und „kuschen“ muss. Eine Person, die eben aber auch das „Recht“ nach eigenem Gusto (oder auf Anweisung, etwa aus dem #Bundesvorstand wie in den Fällen #Kalbitz und #Sayn-#Wittgenstein) auszulegen scheint – bei ordentlichen Gerichten würde man dies sicherlich „Rechtsbeugung“ nennen müssen.

Schon in den ersten Jahren nach Gründung der Partei – damals noch unter Bernd #Lucke – nutzte Oppel ihre „Freiheitsgrade“ und „urteilte“ in auffälliger und teilweise aus rechtlicher Sicht hochgradig befremdlicher Weise. Selten für das „einfache Mitglied“, auffällig oft dagegen für die „Herrschenden“. Auch die Ungleichheit von Fallbearbeitungen erscheint zumindest auffällig. Schnelle Verfahrensführungen und zügige Urteile in den einen Fällen, sehr langsame bis hin zur völligen Nichtbearbeitung bei den anderen Klagen. Ein einsehbares und somit transparentes Verzeichnis der Anrufungen der Institution „Schiedsgericht der AfD“ existiert überhaupt nicht. Die fehlende Einsichtnahme Dritter über eingereichte Verfahren darf vielleicht auch als Absicht vermutet werden. Denn es könnte doch ersichtlich werden, ob und welche Präferenzen dort von Frau Oppel ausgelebt werden. Und wer läßt sich da schon gerne in die Karten schauen?

Frau Oppel weiß, dass die ordentliche Gerichtsbarkeit ohnehin frühestens dann einschreitet, wenn die parteiinterne Gerichtsbarkeit abschließend geurteilt hat. Ein nachvollziehbares Motiv, gerade dies mit der ihr geboten erscheinenden „Ruhe“ und „maßvoll“ auszukosten. 

Der Rechtsweg für ein von der „Rechtssprechung“ der Partei betroffenes Opfers ist lang und mühsam. Und Opfer sind zumeist die Idealisten in der Partei. Menschen mit politischen Idealen, auch patriotischen, mit echten Werten, abseits des politischen Kalküls und des #Mainstreams. Mag auch das Opfer den Rechtsweg begehen wollen, dann kommt hinzu: Es gibt in der Partei AfD – genau wie außerhalb der Partei – genügend #Gutmenschen, die die Fakten nicht sehen wollen. Oder haben da ganz andere Kräfte ihre Hände im Spiel? Wer klagt, ist jedenfalls sehr schnell ein „Querulant“, wird zum Paria.

Die willfährigen Opportunisten, die sich gerne als gemäßigte, angeblich „Bürgerliche“ bezeichnen, trifft es dagegen nicht so hart. Eher im Gegenteil. Die durch solche „Parteifreunde“ bewirkten Fakten sind dann auch im schnelllebigen Parteileben de facto nicht korrigierbar, unumkehrbar. Und normalerweise findet sich immer jemand in der zweiten Reihe, der diese Fakten schafft. Bis hin zu völlig Erfundenem oder gar gedungenen „Zeugen“ für „Eidesstattliche Versicherungen“ bei internen „Prozessen“.

Und so entwickelt sich alles weiter, in der AfD. Schritt für Schritt, in eine bestimmte, eine gewollte Richtung. Wobei man sich aber fragen muss: Durch wen eigentlich gewollt?

Mit der neuesten Posse hat Frau Oppel jedoch auch in ihrem ehemaligen Kollegenkreis Grenzen überschritten und allgemeines Entsetzen ausgelöst. Kern des Geschehens ist das Landesschiedsgericht ihres Heimatlandes Bayern. Das Schiedsgericht dort ist ohnehin nur sehr dünn besetzt. Ohne jeden Ersatzrichter operiert nur eine Kammer, mit dem Minimum von drei Richtern. In anderen Landesverbänden gibt es teilweise gar kein Schiedsgericht mehr oder – wie etwa in NRW – handeln völlig überforderte angebliche „Juristen“ in Schauprozess-Manier ihre Unrechtsprozesse ab. Im Hintergrund seit Jahren die „Kölner Anwaltsmischpoke“ mit den Politik-Darstellern Jochen #Haug (MdB), Fabian #Jacobi (MdB) und vor allem Roger #Beckamp (MdL). Letzterem wird in Parteikreisen eine gewisse Nähe zum #Verfassungsschutz (#VS) nachgesagt. Sitzt er doch mittlerweile in der #Medienkanzlei #Höcker mit am Tisch – eine Kanzlei, die sich mit den „AfD-Mandaten“ (überwiegend Abmahnungen) eine goldene Nase verdient. Und die der CDU nahestehende Kanzlei hat auch den Ex-VS-Chef Maaßen aufgenommen. Es kommt also zusammen, was zusammen gehört?

Und es würde niemanden wundern, wenn Beckamp, der früher in Köln seine „Kanzlei“ sehr bescheiden und überschaubar im eigenen Wohnzimmer betrieben hat und eine eher dürftige Auftragslage besaß, wenn er neben einem „Zusatzverdienst“ (man munkelt von Gehalts-Kick-Backs aus den Höcker-Mandaten) sich auch schon mal gerne mit den „Diensten“ austauscht. Damit wäre er sicherlich kein Einzelfall. Auch marodiert Beckamp wieder durch die NRW-Schiedsstelle, die mit befremdlichen und rechtsfernen „Urteilen“ – verantwortet oft durch den „Hooligan-Anwalt“ aus #Bochum, Knuth #Meyer-#Soltau, der zudem noch im #Landesvorstand von NRW sitzt – in der Verantwortung des ebenfalls ausgesprochen dubiosen Landessprechers Rüdiger #Lucassen in jedem Fall auch für den damaligen #Volksgerichtshof unter Roland #Freisler hinsichtlich Willkür und Unrecht hinsichtlich diverser Urteile bestens geeignet gewesen wäre.

Was aber tun, wenn Richter, noch dazu wie in Bayern ein angesehener Anwalt, tatsächlich das Gesetz vertreten sehen will? Und eine andere Meinung vertritt, als der mit ihr eng zusammenarbeitende Landesschiedsgerichtspräsident, Herrn #Ditges? Da bleibt, willkürlich, selbstherrlich und gemäss unschöner Vorbilder nur die Entfernung dieses Störenfriedes aus dem Amt. Unmöglich zwar laut Satzung, aber eine Korrektur würde ja den Klageweg erfordern. In seltsamer Geschwindigkeit wurde somit der als missliebig empfundene Landesschiedsrichter Herr #Linhard, renommierter Rechtsanwalt aus #Nürnberg, zunächst schlicht für „entfernt“ erklärt. Um dann, selbstverständlich ohne das Opfer anzuhören, in weniger als einer Woche durch Frau Oppel durch eine den Mitgliedern und dem Landesvorstand unbekannten Person ersetzt zu werden. Bedeutet: Auf der unlauter erzeugten Vakanz urteilt nun eine Person, die weitestgehend unbekannt ist und vor allem niemals von Mitgliedern nach demokratischen Grundsätzen gewählt wurde. 

Warum eigentlich dieser Kunstgriff? Warum gerade dieser Herr #Kast – den eigentlich niemand kennt? Wo kommt der eigentlich her? In welche Richtung mögen nun die Urteile gehen?

Die AfD bezeichnet sich öffentlich immer gerne als „Partei der Rechtstaatlichkeit“. Und gerade die AfD hat witzigerweise eine Initiative für das #Grundgesetz gestartet. Die Realität sieht allerdings völlig anders aus und könnte in manchen Teilen nicht nur als willkürlich und rechtswidrig, sondern sogar demokratiefeindlich bzw. verfassungswidrig angesehen werden. Zumindest sehen das renommierte Juristen bei dem insbesondere in NRW massenhaft praktizierten „Entzug der Mitgliederrechte“ gemäß #Bundessatzung so. Derartige anti-demokratische Verhaltensweisen sowie mögliche Verletzungen des Parteiengesetzes sowie der Verfassung könnten der angeblichen „Rechtsstaatspartei“ noch auf die Füße fallen. Leider bezeichnend für die Partei: Anstatt offenkundig unfähige bzw. ersichtlich schädliche „Juristen“ – wie etwa Beckamp und Jacobi – aus Amt und Würden zu jagen, hofiert man diese Gestalten auch noch. Gleiches gilt auch für Frau Oppel: Die schützende Hand der aktuell „Herrschenden“ unter Meuthen & Co. wacht über sie und benutzt sie. Auch hinsichtlich der „Causa Kast“: Das einzige Gremium, welches tatsächlich über die Besetzung eines Schiedsgerichtes entscheiden kann und darf, ist aber der Parteitag. Offensichtlich sehen Frau Oppel und ihre „Beschützer“ das aber völlig anders.

Es rumort jedenfalls vor dem Bundesparteitag in Kalkar gewaltig in der Partei – vor allem im Landesverband Bayern. Ein verdientes Mitglied beschreitet nun den Versuch, die parteiinterne Rechtsstaatlichkeit ansatzweise wiederherzustellen und das personelle Problem auf Parteitagen zu lösen, auf Landes- und auf Bundesebene. Als ehemaliger Schiedsrichter im Landesschiedsgericht Bayern durfte er Frau Oppel schon als damalige Präsidentin kennenlernen. Möglicherweise ist das durch sie gezeigte Verhalten verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Und Gründe für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz, wie die willkürliche Richterentfernung und Neubesetzung analog zu totalitären Regimes, können eigentlich keinem ernsthaften Parteimitglied der AfD am Herzen liegen.

Ob es allerdings insgesamt gelingt, die AfD mit einer derzeit nicht nach #FDGO-Grundsätzen funktionierenden Judikative wieder auf den Kurs der Rechtsstaatlichkeit zu bringen, muss bezweifelt werden. Viel zu viele #Demokratiefeinde scheinen sich auf Landes- und Bundesebene bereits festgesetzt und opulent versorgt zu haben. Dem Verfassungsschutz kann dies nur Recht sein – seine infiltrierten Mitarbeiter und Zuarbeiter scheinen sich in einer mittlerweile intellektuell doch stark dem Verfall ausgesetzten Partei immer mehr durchsetzen zu können.