Nach der erneuten gerichtlichen Klatsche für den von („#Spenden“-) #Meuthen mehrheitlich kontrollierten Teil des #AfD-#Bundesvorstands, wurde die Entscheidung des Berliner #Landgerichts in der „Causa #Sayn-#Wittgenstein“ von der #Mitglieder-#Basis der #Partei mehrheitlich positiv und mit Erleichterung aufgenommen: Es ist für die meisten #Parteimitglieder überaus beruhigend, dass die hinterhältigen Hütchenspielereien und abstoßenden juristischen Tricks – bestens bekannt von den erfolglosen Anwälten aus #NRW – der allenfalls mittelmäßig begabten AfD-„Juristen“ sowie der offensichtliche machtpolitische Missbrauch der parteiinternen #Schiedsgerichtsstellen, die „Urteile“ auf Bestellung der Funktionäre zu liefern scheinen und dabei weniger die Gesetzeslage berücksichtigen, vor ordentlichen Gerichten und qualifizierten Juristen ein Ende findet.
In die Reihe der Peinlichkeiten und Inkompetenzen passt somit auch die unmittelbar nach Urteilsverkündung publizierte Presseerklärung des AfD-„Führungsgremiums“ (https://www.afd.de/zur-entscheidung-des-landgerichts-berlin-parteiausschluss-bleibt-bestehen/) – noch bevor ein schriftliches #Urteil überhaupt vorliegt, führt man reflexartig die parteischädigende Konfrontationslinie fort. Typisch für die weichgespülten angeblich „Bürgerlichen“ von Meuthen, von #Storch & Co., die ihre eingeschlagenen Irrwege bis zum Schluss gehen. Ohne Rücksicht auf Kosten und Beschädigungen der Partei.
Ganz anders sehen das die Mitglieder, wie aktuelle Umfragen aus verschiedenen Messenger-Gruppen zeigen (siehe Foto): Die überwiegende Mehrheit votiert für das Akzeptieren des Urteils und fordert gleichzeitig einen (längst überfälligen) Rücktritt des verbrauchten #Bundessprechers. Ebenso beurteilen die Mitglieder mehrheitlich, dass Doris von Sayn-Wittgenstein ein „Gewinn für die Partei“ wäre. Kein Wunder, konnte der #Landesverband Schleswig-Holstein unter ihrer Führung auf zweistellige Umfragewerte verweisen, während Demoskopen aktuell dort nur noch ca. 5% #Wählerzustimmung feststellen können. Kein Wunder, ist doch die ehemalige #Landtagsfraktion wie auch der „kopflose“ #Landesvorstand politisch nicht mehr wahrnehmbar.
Wesentlich substanzieller äußert sich Doris von Sayn-Wittgenstein selbst zu den aktuellen Entwicklungen in einer Presseerklärung vom 18.04.2021:
„Zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin
Der Bundesvorstand der Alternative für Deutschland hat unmittelbar nach Bekanntwerden des Urteiles im Parteiausschlußverfahren v. Sayn-Wittgenstein ./. AfD eine Stellungnahme abgegeben; dazu wird festgestellt:
Am 15. April 2021 fand vor dem Berliner Landgericht nach anderthalb Jahren die mündliche Verhandlung statt. Der Bundesvorstand betreibt Richterschelte. Die angekündigte Berufung des Bundesvorstandes wird scheitern!
Doris v. Sayn-Wittgenstein sagte hierzu: „Das Gericht führte knapp in das Verfahren ein. Es erklärte, welche Anträge es für zulässig und welche es für unzulässig halte. Einzig den Antrag Ziff. 3, der sich auf die Feststellung, daß ich weiterhin Mitglied der Alternative für Deutschland sei, erfüllte diese Voraussetzungen. Die Feststellung der Mitgliedschaft – ein gesonderter Antrag – umfasse auch mein Amt als Landesvorsitzende, weshalb hierfür kein Bedarf gegeben sei.
Das Gericht anerkannte die Hoheit der Partei, Programminhalte zu bestimmen, ausdrücklich. Es habe folglich allein zu prüfen, ob formelles, insbesondere das eigene Satzungsrecht, eingehalten worden sei.
In diesem Zusammenhang rügte es konkret das Fehlen einer mündlichen Verhandlung in der zweiten Instanz; Grund: Nach der alten Schiedsgerichtsordnung war in jeder Instanz eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben. Unabhängig davon hatte ich ausdrücklich auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung in der zweiten Instanz bestanden. Hierüber hatte sich das Bundesschiedsgericht jedoch hinweggesetzt. Eine Verhandlung in der zweiten Instanz war zudem zwingend geboten, weil der Bundesvorstand dort neue Gründe nachgeschoben hatte, die nicht Gegenstand des Ausgangsverfahrens waren (sog. „rechtliches Gehör“).
Weiter war für das Landgericht nach wie vor zweifelhaft, ob das zuständige Gericht entschieden hatte (Verstoß gegen den gesetzlichen Richter, Art. 101 Abs 1 GG). Auch die abweichende Beurteilung der Aussage eines Zeugen erster Instanz, ohne sich selbst ein Bild von ihm gemacht und ihn selbst angehört zu haben, erachtete es als rechtsfehlerhaft.
Ich war überrascht, als das Gericht schon nachmittags das Protokoll samt einem sog. „Stuhlurteil“ versandte. In meiner fast vierzigjährigen Tätigkeit als Rechtsanwältin habe ich noch kein solches Urteil erlebt. Dieser Vorgang zeigt deutlich, daß sich die Kammer sicher war und die Rechtswidrigkeit des bundesschiedsrichterlichen Spruches eindeutig bejahte.
Zeugt es nicht von Arroganz und Verachtung einem Gericht gegenüber, daß der Bundesvorstand bereits kurz nach Bekanntwerden des Urteils die Berufung ankündigt? Hier wird deutlich: Es geht dem Bundesvorstand weder um Rechtsstaatlichkeit noch um Deutschland, sondern allein um die Befriedigung seiner Machtgier.
Müßte er die Kosten dieser Verfahren aus eigener Tasche bezahlen, wäre er sicherlich vorsichtiger.
Es gibt mehrere Juristen im Bundesvorstand. Deshalb wäre es interessant zu erfahren, wer sich dort für eine Berufung ausgesprochen hat, ohne überhaupt die Urteilsgründe zu kennen.
Sollte es tatsächlich zur Berufung kommen, werde ich beim Kammergericht eine Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO (unverzügliche Zurückweisung der Berufung ohne mündliche Verhandlung mangels Aussicht auf Erfolg) beantragen.“
PRESSEMITTEILUNG
Doris v. Sayn-Wittgenstein, MdL 18.4.21“
Es wird sich zeigen, ob sich der AfD-Bundesvorstand zum Wohle der Partei, aus Gründen der #Rechtsstaatlichkeit sowie entsprechend dem mehrheitlichen Willen der Mitglieder von einer letztlich aussichtslosen Revision abhalten lässt oder – und das muss leider befürchtet werden – weiterhin blind und mit Verschwendung von Partei- und Steuergeldern „auf Zeit spielen“ will, um die Persönlichkeit Doris von Sayn-Wittgenstein weiterhin zu beschädigen und sie von einer aktiven gestalterischen Rolle für die AfD abzuhalten. Cui bono?
