DORIS VON #SAYN-#WITTGENSTEIN: #AFD-(„‚SPENDEN“-) #MEUTHEN-#BUNDESVORSTAND SCHEINT #URTEIL ZUR #MITGLIEDSCHAFT UND DIE #RECHTSSTAATLICHKEIT ZU IGNORIEREN

Der mehrheitlich von („Spenden“-) Meuthen, von Storch & Co. kontrollierte Bundesvorstand der AfD scheint entgegen eigener Verlautbarungen und Beteuerungen wenig „bürgerlich“ und ggf. noch weniger „rechtsstaatlich“ zu sein. Denn wie ist es anders zu verstehen, dass in der „Causa von Sayn-Wittgenstein“ ordentliche Gerichte und erlassene Urteile bewusst ignoriert werden und man sich im Gegenteil massiv gegen die ergangenen Beschlüsse eines ordentlichen Gerichts stellt?

Offensichtlich geht es den „weichgespülten“, extern Finanzierten und gesteuerten „Pseudo-Oppositionellen“ neben der Sicherung der eigenen Pfründe vor allem darum, politisch nachweislich Erfolgreiche, die nicht beeinflussbar und steuerbar sind, zum objektiven Nachteil der Partei zu blockieren.

Nach dem am 15.04.2021 erlassenen Urteil ist Doris von Sayn-Wittgenstein „weiterhin“ Mitglied der AfD – das bedeutet, sie war nach Ansicht des Landgerichts Berlin zu keiner Zeit aus der Partei ausgeschlossen! Dies wiederum zudem, dass sie auch „weiterhin“ Landessprecherin des Landesverbands Schleswig-Holstein ist, da sie einerseits niemals von ihrem Amt zurückgetreten ist und andererseits – trotz intensiver Bestrebungen des Bundesvorstands – keine „Nachwahlen“ im Landesvorstand organisiert werden konnten.

Besonders brisant vor diesem Hintergrund: Doris von Sayn-Wittgenstein hat als amtierende Landessprecherin der AfD Schleswig-Holstein und Mitglied der Partei zum bevorstehenden AfD-Landesparteitag, in dessen Rahmen nicht nur die Wiederwahl des Landesvorstands, sondern auch die Listenwahl der Bundestagskandidaten ansteht, nach Kenntnisstand von Abakus News keine ordnungsgemäße Einladung erhalten. Damit besteht bereits im Vorfeld der Veranstaltung ein massiver Anfechtungsgrund gegen die angesetzte Veranstaltung. Warum wird eine amtierende Landessprecherin gezielt ausgegrenzt? Gefährden der („Spenden“-) Meuthen-Bundesvorstand sowie die Meuthen-hörigen Vasallen in Schleswig-Holstein etwa absichtlich die Wahl einer ordnungsgemäßen Bundesliste? Gibt es in Schleswig-Holstein etwa ein „zweites Niedersachsen“?

Die Presseerklärung von Doris von Sayn-Wittgenstein zum Verhalten des Bundesvorstands im Original:

„Ignorantes Verhältnis zum Rechtsstaat

Wie der AfD-Bundesvorstand ein Gerichtsurteil übergeht

Am 15. April 2021 urteilte das Landgericht Berlin, daß Doris v. Sayn-Wittgenstein „weiterhin“ Mitglied der Alternative für Deutschland sei. Zu viele Verstöße gegen geltendes Recht erlaubten keine andere Entscheidung. 

v. Sayn-Wittgenstein war trotz eines schwebenden Parteiausschlußverfahrens von den schleswig-holsteinischen AfD-Mitgliedern im Juni 2019 erneut zur Landesvorsitzenden gewählt worden. Um den Landesverband nicht den pseudo-stalinistischen Attacken des Bundesvorstandes auszusetzen und den Landesverband einer Zerreißprobe auszusetzen, hatte v. Sayn-Wittgenstein ihr Amt als Landesvorsitzende seit dem Parteiausschluß durch das Bundesschiedsgericht ruhen lassen.

Das Urteil des Bundesschiedsgerichts der AfD ist durch das landgerichtliche Urteil unwirksam, v. Sayn-Wittgenstein mithin Landesvorsitzende mit allen Rechten und Pflichten.

Unmittelbar nach dem Urteil hatte sie bereits am 15.04.2021 beim Bundesvorstand um Aufnahme in die Freitagskonferenzen der Landesvorsitzenden mit dem Bundesvorstand angesucht. Ohne Erfolg.

v. Sayn-Wittgenstein hierzu: „Ich habe mein Amt als Landesvorsitzende wieder aufgenommen. Das schulde ich den Mitgliedern, die mich gewählt haben. Der Bundesvorstand hindert mich daran, meine Amtsgeschäfte auszuüben. Sein Verhalten offenbart ein fragwürdiges Rechtsverständnis, denn die Entscheidung des Landgerichts Berlin bestätigt meine Mitgliedsrechte, mithin auch meine Funktion als Landesvorsitzende. Vielleicht kann das Landesschiedsgericht der AfD in Schleswig-Holstein dem Bundesvorstand ein wenig auf die Sprünge helfen: Um an den Konferenzen teilzunehmen, habe ich dort Rechtshilfe beantragt. Der Bundesvorstand schadet der Partei vorsätzlich: In einem Superwahljahr ist eine makellose Außendarstellung unumgänglich, um beim Wähler zu punkten. Das kann ich in meinem Fall nicht erkennen.“

PRESSEERKLÄRUNG

Doris v. Sayn-Wittgenstein MdL, 16.5.21

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