Der seit vielen Jahren von externen Financiers und parallel über AfD-Mandate – zunächst im Landtag Baden-Württemberg, aktuell im Europaparlament – finanziell über Wasser gehaltene Fachhochschul-„Professor“ Jörg („Spenden“-) Meuthen tingelt nach seinem Rücktritt als Bundessprecher und dem längst überfälligen Parteiaustritt munter und eloquent durch die Mainstream-Medien und wird nicht müde zu beklagen, dass die AfD mittlerweile „ganz böse“ rechts(radikal und -extremistisch) ist und dass ihm in letzter Zeit spontan „totalitäre Züge“ aufgefallen sind. Einen ausführlichen Befund aus seiner Sicht lässt sich auch über sein Facebook-Profil öffentlich nachlesen, auf die wir an dieser Stelle aber aus Scham (Fremdschäm-Faktor) nicht näher eingehen wollen.
Wie bei den vorher gescheiterten Parteivorsitzenden Bernd Lucke, der u.a. mit der Islamkritik der „Rechten“ in der AfD noch lange vor der in 2015/2016 ausufernden „Flüchtlingskrise“ bereits seine Panikattacken bekam, und Frauke Petry (im Tandem mit ihrem „Prinzgemahl“ Marcus Pretzell in NRW), die die Partei deutlich proletarisierte, mit ihrem Gemahl eine widerliche und amoralische „Beutegemeinschaft“ installierte (die sich bis zum heutigen Tag noch über die Partei finanziert und sich gegenseitig Steuergeld-finanzierte Mandate zuschanzt) und letztlich mit ihrem frech-dreisten „Zukunftsantrag“ beim Bundesparteitag in Köln scheiterte, stellt auch der angeblich „bürgerliche“ Meuthen aktuell wieder die gleichen vermeintlich „bedenklichen Tendenzen“ in der Partei fest. Im Unterschied zu den beiden erstgenannten gescheiterten Parteisprechern könnte es dieses Mal allerdings wirklich ernst werden: Nachdem bereits Teile der Partei sowie der sog. „Jungen Alternative“ (JA) unter Beobachtung des Verfassungsschutzes (VS) stehen und als „Verdachtsfall“ eingestuft werden, könnte mit „Feindzeuge Meuthen“ im März der große Durchbruch vor dem Verwaltungsgericht Köln erfolgen. Dann wird nämlich die Entscheidung erwartet, ob die Partei bundesweit insgesamt als „Verdachtsfall“ eingestuft und alle Mitglieder, Mandatsträger und Funktionäre mit geheimdienstlichen Mitteln überwacht werden können.
Während in den Ostverbänden diese formale Entscheidung zumindest kurzfristig wenig bis gar keine Auswirkungen auf die Mitgliedschaft der Partei und schon gar nicht auf die Wähler haben sollte (die Ostdeutschen sind historisch in Sachen „Staatsschutz“ via „Stasi“ leidgeprüft und lassen sich durch einen gesteuerten „Regierungsschutz“ eher zur Unterstützung der AfD motivieren als abschrecken), könnte in den historisch ganz anders sozialisierten Westverbänden der ein oder andere Beamte, Polizist, Lehrer, Soldat oder sonstige Staatsdiener ins Grübeln kommen. Immerhin kann es im Extremfall nicht nur um eine „Entlassung aus dem Staatsdienst“ und „Aberkennung des Beamtenstatus“ gehen, sondern es könnten sogar die Altersbezüge (Pensionen) von einer solchen Entscheidung in Mitleidenschaft gezogen werden. Diese Erkenntnis ist allerdings nicht neu – jeder, der nicht seit mindestens 2018/2019 die Partei verlassen hat, kannte bzw. kennt dieses potentielle Risiko. Und ist es weiterhin gezielt bzw. bewusst eingegangen. Für die vielen Berufslosen oder wie in NRW im Übermass vorhandenes gesellschaftliches Prekariat der „Gescheiterten“ („Bodensatz“) sind derartige Überlegungen letztlich uninteressant – da geht es lediglich um die Aufrechterhaltung der finanziellen Eigenversorgung, die künftig möglichst nicht abreissen soll.
Mit dem „Kronzeugen Meuthen“ könnte allerdings jetzt ein bereits seit Jahren laufendes „Drehbuch“ der Regierenden über die „Dienste“ in die vom Altparteien-Kartell angestrebte Endphase kommen: Nach jahrelangem – auch medialem – Dreckschleudern und den permanenten Propaganda-Einsatz der „Nazikeule“ in Verbindung mit der gezielten Infiltration entsprechender V-Leute in die Partei und deren zahlreiche interne Zersetzungsaktionen könnte die AfD unter der aktuellen links-rot-grünen Bundesregierung und den extra für den „Kampf gegen Rechts“ eingesetzten VS-Regierungsgefolgsmann Thomas Haldenwang im Zusammenspiel mit der neuen „Innenministerin“ Nancy Faeser (ehemals selbst linksextremistisch unterwegs hat sie beim Amtsantritt den „Kampf gegen Rechts“ als mit Abstand wichtigstes Thema der Innenpolitik bezeichnet) im März mit der Einstufung als „bundesweiter Verdachtsfall“ noch rechtzeitig vor den Landtagswahlen im Mai zuschlagen.
Die Folgen könnten für die West-AfD erheblich sein: Während die Saarland-Wahl politisch noch relativ unbedeutend ist, könnte sich in Schleswig-Holstein und vor allem in NRW als einwohnerstärkstes Bundesland die „Verdachtsfall-Einstufung“ deutlich an der Wahlurne auswirken. Beide Verbände stehen im kommenden Mai zur Wahl, beide Verbände sind intern gezielt „zerlegt“ worden, aktuell politisch vollständig im Nirwana abgetaucht und erhalten demzufolge nur noch Umfragewerte von etwa schön gerechneten 7%. Da ist man schnell mal auf der Verlierer-Seite, wie das die Linken bei der Bundestagswahl mit 4,9% bitter lernen mussten. Nur über 3 Direktmandate kamen die SED-Nachfolger noch ins Parlament – dies ist bei der AfD in Schleswig-Holstein sowie NRW allerdings völlig ausgeschlossen.
Der Plan des Establishments, die AfD über die „Verdachtsfall-Einstufung“ gerade im wählerstarken Westen und insbesondere in NRW zu demontieren und letztlich zu marginalisieren, könnte demnach in 2022 mit Hilfe von Meuthen aufgehen. Möglicherweise wäre in 2023 oder 2024 dann sogar noch ein „Parteiverbot“, zumindest aber ein entsprechendes publikumswirksames Verfahren diesbezüglich möglich (denn noch immer sind auch nicht alle finanziellen Unregelmäßigkeiten – etwa die von Keith in NRW – restlos ausermittelt). Mit entsprechenden potenziellen Auswirkungen auf die massive Einschränkung der Parteienteilfinanzierung – die NPD lässt grüßen, die ist mittlerweile nicht nur politisch sondern insbesondere finanziell „tot“. Und spätestens dann wird es für die Partei – auch mit den noch zu befürchtenden Strafzahlungen – eine existenzielle Frage.
Die Motive von Meuthen hinsichtlich seiner aktuellen Aktivitäten könnten dabei – neben der Ausführung von Direktiven seiner Financiers wie Conle oder Segert (Goal AG) und die sehnliche Rückkehr ins „Bürgerlich-Etablierte“ – ganz profan sein: Der dem Geld nachweislich ausgesprochen Zugewandte muss nach Aufhebung seiner Immunität im Europaparlament ernsthaft die Strafverfolgungsbehörden fürchten. Und könnte da etwa – wie man auch schon bei Petry damals in den ausermittelten Delikten wie Subventionsbetrug, Steuerhinterziehung oder Untreue kopfschüttelnd zur Kenntnis genommen hat – ein „Deal“ im Raum stehen? Kronzeugen-Regelung im „Kampf gegen Rechts“ im Tausch gegen Straferleichterungen, Straferlass bzw. Minderung des Strafmasses auf eine Geldstrafe?
Jedenfalls läuft die Entwicklung exakt in diese Richtung. Abakus.News publiziert nachfolgend die entsprechende anwaltliche Vorlage der Kanzlei des Verfassungsschutzes an das Verwaltungsgericht Köln, die sich auf die Äußerungen des ehemaligen AfD-Bundessprechers bezieht und die uns zugespielt wurde (bequem als PDF-Download für unsere Abonnenten und Leser verfügbar bzw. auch zusätzlich bildlich hinterlegt). Der geneigte Interessierte mag sich auf Basis der Unterlage sein eigenes Bild von den Vorgängen rund um Meuthen, den Verfassungsschutz und den möglichen künftigen Auswirkungen machen.











