Die perfide „Strategie“ der Regierenden wiederholt sich – und die naiven, gutgläubigen und obrigkeitshörigen Deutschen fallen jedes Mal darauf herein: Mit einer medial gesteuerten, breiten und perfiden „Ablenkung“ werden weite Teile der Bevölkerung in Angst und Beschäftigung gehalten, während die eigentlich relevanten Vorgänge wie bestimmte „Gesetze“ von den Altparteien gleichzeitig durch den Deutschen Bundestag geschleust werden sollen. Das war bereits mit dem unsäglichen „Migrationspakt“ (Global Compact for Migration) der Fall (diese katastrophale Vereinbarung wird in den kommenden Jahren für eine weitere Flutung unseres Landes mit illegalen Armutsmigranten, z.B. auch hunderttausende angebliche afghanische „Ortskräfte“, genutzt werden), aktuell dient der Krieg in der Ukraine dazu, die mittlerweile aus epidemischer Sicht völlig unnötig gewordene „Allgemeine Impfpflicht ab 18“ am 18.03.2022 gesetzlich zu verankern. Und damit im Interesse der Pharma-Lobby den Endkampf gegen die „bösen“, noch immer resistenten „Ungeimpften“ zu eröffnen (Text der geplanten Gesetzesvorlage, den über 150 sog. „Volksvertreter“ unterstützen, siehe Download als PDF – Direktlink: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-883000).
Der Gesetzesentwurf greift nicht nur massiv in das bestehende „Infektionsschutzgesetz“, sondern vor allem auch in das „Sozialgesetzbuch“ (SGB) ein. Die durch das Gesetz weitreichenden Kompetenzen der Regierung gewähren insbesondere den Krankenkassen ein Recht, den individuellen „Impfstatus“ des jeweiligen Versicherten zu erfassen (Vorläufer des geplanten „Zentralen Impfregisters“). Das Grundrecht auf „körperliche Unversehrtheit“ (Art. 2, Abs. 1 GG) wird mit dieser Regelung gezielt unterlaufen und faktisch ausser Kraft gesetzt.
Nach der Einführung dieses „Gesetzes“ ist zunächst ein verpflichtendes „Beratungsgespräch“ zu führen – wird dies verweigert oder kann der Versicherte nach dem Gespräch nicht für die „Gen-Therapie“ begeistert werden, drohen Sanktionen (Ordnungsgelder). Derzeit werden nach der Gesetzesvorlage bei den Bürgern drei Impfungen als obligatorisch vorausgesetzt (jederzeit beliebig per „Rechtsverordnung“ erweiterbar), alle anderen Bürger gelten als „Ungeimpft“ (selbst „Genesene“, deren natürliches Immunsystem sich bereits erfolgreich gegen das Virus durchsetzen konnte!). Der „Genesenen-Status“ kann jederzeit willkürlich verkürzt werden.
Nach Erlass eines „Bussgeldbescheides“ sollten Bürger in jedem Fall fristgerecht schriftlich Einspruch einlegen! Erfolgt keine Zahlung, kann „Erzwingungshaft“ zur Durchsetzung des Bussgeldes verhängt werden. Angesichts der hohen Anzahl der bis heute „Ungeimpften“ erscheint es mehr als fraglich, ob diese „Erzwingungshaft“ tatsächlich umgesetzt werden kann. Möglicherweise werden einige Inhaftierungen als „mahnendes Beispiel“ für alle exekutiert werden, um den Druck auf die „Ungeimpften“ zu erhöhen. Lässt man sich vom Staat erpressen und führt nach Androhung der „Erzwingungshaft“ die Gen-Therapie durch, wird der Bussgeldbescheid auf Nachweis der – aktuell – dreifachen „Impfung“ aufgehoben.
Das Gesetz besitzt – vorerst – eine Befristung bis 31.12.2023. Bis dahin heisst es, mit dem Einspruchsverfahren und ggf. vor Gericht durchzuhalten. Und möglichst diese angeblichen „Volksvertreter“ von den Hebeln der Macht und Willkür zu entbinden!