In den vergangenen Jahren hat die AfD bereits zahlreiche negative Entwicklungen genommen – immer auch verbunden mit diversen personellen „Häutungen“ in der Führung (Lucke-Petry-Meuthen) – und wurde zuletzt aufgrund der bundesweiten formalen „Beobachtung“ der Gesamtpartei in die Reihe von Verfassungs- und Demokratiefeinden gestellt. Dies alles hatte insbesondere auf Verschwörungstheoretiker, Querdenker, Rechtsextremisten, Reichsbürger und Radikale aller Art, die das deutsche Parteiensystem bzw. sogar den gesamten deutschen Staat bekämpfen oder sogar abschaffen wollen, bislang keinerlei Auswirkungen. Warum auch? Hauptsache „dagegen“, Opposition als „zerstörerischer Selbstzweck“ und vor allem „gegen die verhassten Altparteien“ – das reicht destruktiv orientierten und intellektuell schlichten Kräften aus, um „Opposition zu machen“. Deshalb schätzt man bei der AfD im Westen das „Hardcore-Protestwähler-Potential“ auf etwa 4%, im Osten kommt man wohl auf einen „harten Kern“ der „Systemverweigerer“ von gut über 10%.
Bereits in der Vergangenheit hatten verschiedene Berichte von Abakus.News – insbesondere im „Versager-Landesverband“ NRW – hinreichend darauf hingedeutet, dass eine erhebliche Anzahl von Informanten des Verfassungsschutzes (VS) die AfD bereits seit Gründung infiltriert hatten und sich in Funktionärs- und vor allem Mandatspositionen nachhaltig in der Breite festsetzen konnten. Denn für einen überzeugten oppositionellen Bürger bzw. Aktivisten war spätestens seit 2016 auffällig, dass die AfD mit den jeweils handelnden verantwortlichen Personen eine ganz bestimmte „Rolle“ einzunehmen schien und in Gänze politisch ineffektiv und im Vergleich zu den katastrophalen Verhältnissen in Deutschland inaktiv und irrelevant blieb. Daher verfestigte sich seit einigen Jahren der Eindruck, dass die Partei als ein gesteuertes „Placebo“ für (national-)konservative Wählerschichten gezielt gegründet und medial entsprechend aufgebaut wurde. Eine „Scheinopposition“, die nicht nur von diversen dubiosen externen Financiers (z.B. GOAL AG, „Lobbyisten“ wie Tom Rohrböck) gesteuert wird, sondern deren Wirken scheinbar auch vom Inlandsgeheimdienst nachhaltig beeinflusst und in die „richtigen“ Bahnen geführt worden ist.
Bislang konnten die konkreten geheimdienstrelevanten Aktivitäten und insbesondere die jeweils handelnden Personen nicht eindeutig verifiziert werden – vor allem auch deshalb, weil die „Auftragsarbeiter“ der Dienste einerseits autonom (und damit nicht eindeutig identifizierbar) innerhalb der Parteistrukturen agierten und andererseits miteinander bekannte „Akteure“ der Dienste systematisch mit ihrem eigenen Netzwerk innerhalb der AfD einer Identifizierung permanent aktiv entgegenwirkten. Ein „VS-Spitzel“ deckt den anderen – ein bewährtes Prinzip. Oder auch: Eine Krähe hackt einer anderen kein Auge aus. Zudem entwickelte die Mitgliederbasis in der Vergangenheit leider zu wenig bis keine Aktivitäten, um strukturiert „VS-Spitzel“ in den Kreis- und Landesverbänden der AfD sowie im Bundesvorstand sowie der Bundestagsfraktion zu identifizieren und somit „politische Uboote“ zu entlarven. Die immer wieder bespielte Illusion der „Deutschland-Retter“ sowie eine dauerhaft herausgestellte „Opferrolle“ der Partei konnten gutgläubige Mitglieder und Wähler eine Zeitlang vom Wesentlichen ablenken und täuschen.
Mit dieser „Illusion“ ist es jetzt endgültig vorbei: Erstmals gibt es konkrete Ansatzpunkte sowie „hoch offizielle“, gewissermassen amtliche, Nachweise, dass tatsächlich „VS-Spitzel“ in der AfD ihr schmutziges Spiel treiben. Und es zeigt sich, dass die AfD tatsächlich eine „vom System“ gesteuerte, unterwanderte „Scheinalternative“ ist.
Zu verdanken sind diese Erkenntnisse der fraktionslosen Abgeordneten im schleswig-holsteinischen Landtag, Frau Doris von Sayn-Wittgenstein. Mit einer „Kleinen Anfrage“ (Drucksache 19/3768 vom 07.04.2022 – Inhalt sowie Antwort der Landesregierung siehe unten) deckte von Sayn-Wittgenstein gezielt entsprechende Verbindungen von „AfD-Mitgliedern“ und dem Inlandsgeheimdienst auf. Schlimmer noch: Die sehr ausführliche Antwort der Landesregierung deutet eindeutig darauf hin, dass insbesondere Landtagsabgeordnete bzw. aktuelle Kandidaten der Landesliste zur bevorstehenden Landtagswahl (08.05.2022) offensichtlich mit dem Verfassungsschutz (VS) in Verbindung stehen. Denn in der Antwort der Landesregierung wird – natürlich mit dem nebulösen Hinweis auf das „Staatswohl“ – eine exakte namentliche Nennung erwartungsgemäß verweigert. Allerdings wird die Beantwortung mit der Begründung verweigert, dass die erfragte Personengruppe so klein sei, „dass die Gefahr einer Identifizierung………..grundsätzlich möglich erscheint.“
Das bedeutet im Klartext: Ja, es gibt „VS-Spitzel“ in der Gruppe der AfD-Mandatsträger in Schleswig-Holstein (denn andernfalls hätte die Antwort der Landesregierung auf die Frage schlicht „nein“ gelautet). Der Verfassungsschutz (VS) späht also die Arbeit von gewählten „Volksvertretern“ der AfD aus und nimmt möglicherweise sogar massgeblichen Einfluss auf diesen Personenkreis. Für tatsächlich oppositionelle Mitglieder der Partei, Wähler oder Bürger besteht demnach sogar die Gefahr, dass sie von diesen „AfD-VS-Spitzeln“ an den Inlandsgeheimdienst weitergemeldet werden, wenn sie sich mit vertraulichen Anliegen an diese „Mandatsträger“ wenden! In einer Pressemitteilung vom 20.04.2022 schliesst demnach Doris von Sayn-Wittgenstein folgerichtig mit der Bemerkung: „Fazit: Eine unabhängige, nur dem Wähler verpflichtete, vertrauliche und politisch effiziente Arbeit einer Alternative für Deutschland ist im Landtag von Schleswig-Holstein nicht gewährleistet, die AfD nicht wählbar.“
Die Wahrscheinlichkeit ist also sehr hoch, dass sich unter den aktuellen Mandatsträgern, insbesondere aber auch den 10 „Listenkandidaten“ der schleswig-holsteinischen Landesliste zur anstehenden Landtagswahl 2022 zahlreiche „Verfassungsspitzel“ befinden. Anzumerken ist, dass Doris von Sayn-Wittgenstein selbst eine Freizeichnung des Verfassungsschutzes (VS) bereits aus 2021 vorliegt. Sie selbst hatte im Rahmen ihres rechtswidrigen Parteiausschlussverfahrens (PAV), das massgeblich von Alexander Gauland und dem mittlerweile ausgetretenen Ex-Bundessprechers Jörg („Spenden“-) Meuthen mit fadenscheinigen und teilweise frei erfundenen Gründen vorangetrieben und bis heute noch nicht letztinstanzlich entschieden wurde, auf schriftliche Anfrage eine Erklärung des Verfassungsschutzes (VS) erhalten. Hatte also der Parteiausschluss demnach lediglich den Zweck, eine unbequeme – weil wirtschaftlich unabhängige – und politisch nur der Mitgliederbasis verpflichtete Doris von Sayn-Wittgenstein aus der Partei zu drängen, damit die regierungshörigen „Spitzel-Netzwerke“ weiterhin reibungslos funktionieren können? Wäre ein weiteres politisch überzeugendes Engagement der Doris von Sayn-Wittgenstein schlecht für die „Scheinopposition“ und deren „Beutegemeinschaft“ gewesen?
Schon in der Vergangenheit trat die AfD in Schleswig-Holstein erkennbar nicht konsequent für Bürgerrechte ein. Jetzt ist klar, warum: Die Partei ist Augenwischerei, eine gezielte Täuschung der Wähler und eine „gesteuerte Opposition“. Warum? Unter den AfD-Kandidaten für den Landtag, der am 08.05.2022 gewählt werden soll, befinden sich eindeutig Spitzel des Verfassungsschutzes (VS). Diesen eindeutigen Schluss muss man aus der „Kleinen Anfrage“ der Abgeordneten Doris von Sayn-Wittgenstein ziehen. Der Verfassungsschutz (VS) ist mittlerweile ein Behörde, die zum „Regierungsschutz“ degeneriert ist. Und damit sollen künftig die Verfassungsspitzel in Schleswig-Holstein als „Regierungsschützer“ über ein Mandat einer angeblichen „Oppositionspartei“ in ein Landtagsmandat gewählt werden? Gewaltenteilung? Demokratie? Nicht wirklich!
Die ersten AfD-Mitglieder in Schleswig-Holstein reagieren auf diese Nachricht entsetzt und bestürzt. Der einhellige Tenor: Es muss verhindert werden, dass „VS-Spitzel“ über ein AFD-Ticket in den Landtag und damit in eine vom Steuerzahler finanzierte Eigenversorgung gewählt werden! Interessant ist in diesem Zusammenhang ein aktueller Antrag beim Landeswahlleiter von Schleswig-Holstein, den wir im Anhang anonymisiert vorlegen. Darin wird eine Neuwahl der Landesliste in Schleswig-Holstein gefordert, weil die Landesregierung – über den Inlandsgeheimdienst und die für ihn tätigen „VS-Spitzel – in der AfD“ Einfluss auf das grundgesetzliche „Demokratieprinzip“ nimmt. Wir messen diesem Antrag leider wenig Erfolgschancen zu, da genau dieser Einfluss des Inlandsgeheimdienstes auf die Partei bzw. einzelne Mandatsträger ausdrücklich GEWOLLT ist!
Deshalb gilt für alle Wähler zur Landtagswahl: Wer die AfD am 08.05.2022 in Schleswig-Holstein wählt, wählt bewusst „VS-Spitzel“ des „Regierungsschutzes“ in das Kieler Parlament! Ähnliches scheint auch für den „Versager-Landesverband“ NRW am 15.05.2022 zu gelten! Eine solche gut gemeinte oppositionelle Stimme des gutgläubigen Wählers für eine „Scheinopposition“ ist eine letztlich verschwendete Stimme! Mit Angehörigen des „Regierungsschutzes“ wird in Deutschland überhaupt nichts verändert – im Gegenteil: Die bestehenden (maroden) Verhältnisse werden durch eine Wählerstimme zugunsten der AfD weiter gefestigt und zugunsten der Regierenden stabilisiert!
Presseberichte:
2.) https.//taz.de/Verfassungsschutz-und-AfD/!5849985/









PRESSEMITTEILUNG VON PROF. DR. KARIN KAISER VOM 23.04.2022



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