#AFD #SCHLESWIG-#HOLSTEIN: #PRESSEMITTEILUNG DORIS VON #SAYN-#WITTGENSTEIN ZU „#VS-SPITZELN“ IM LANDESVERBAND SCHLESWIG-HOLSTEIN

Die „Kleine Anfrage“ der fraktionslosen Landtagsabgeordneten im Kieler Landtag, Doris von Sayn-Wittgenstein, hat bundesweit für Aufsehen und innerhalb der AfD in vielen Landesverbänden für aufgeregtes, hektisches Treiben gesorgt: Die Beantwortung der Kieler Landesregierung auf die Initiative lässt den möglichen Schluss zu, dass unter den Funktionären, bisherigen Mandatsträgern und vor allem den Kandidaten auf der schleswig-holsteinischen Landesliste, die sich am 08.05.2022 zur Wahl stellen, „VS-Spitzel“ ihr Unwesen treiben und die Partei ggf. unterwandert haben. Insbesondere die politische Untätigkeit und Unfähigkeit der in der Kieler AfD-Fraktion verbliebenen Vertreter in der ablaufenden Legislatur spricht dafür, dass der Verfassungsschutz seine Hände bei der AfD in Schleswig-Holstein im Spiel haben könnte. Innere Zersetzung und Zerstörung zum vermeintlichen „Schutz des Staates“ in den eigenen Reihen der Partei? Auftragsarbeiter staatlicher Stellen, die eine echte Oppositionsarbeit blockieren, unterlaufen oder gar vollständig verhindern?

Interessant sind die offiziellen Reaktionen der Parteivertreter in Schleswig-Holstein, allen voran des vermeintlichen „Spitzenkandidaten“ zur bevorstehenden Landtagswahl und angeblichen „Schiffsbetriebstechnikers und Nautikers“ Jörg Nobis, der reflexartig die neuen Erkenntnisse als „üble Verleumdung“ zu bagatellisieren versucht. Und das ohne sorgfältige Ermittlungen und fundierte Recherchen im Landesverband? Eine wahrhaft mutige (Falsch-)aussage? Oder ist Nobis am Ende selbst ein „Betroffener“? Auch der AfD-Bundesvorstand schweigt bis dato zu den Vorgängen. Wäre es doch angeraten gewesen, den eigenen Landtagsfraktionen bundesweit zu empfehlen, eine gleichlautende Anfrage an die jeweilige Landesregierung zu stellen, um den Status für jedes Bundesland abzufragen. Aber würden dabei ggf. weitere „VS-Spitzel“ zum Vorschein kommen?

Für den (Protest-)Wähler, der die aktuellen Zustände in Deutschland tatsächlich verändern möchte und mit einer politischen „Alternative“ einen anderen Politikstil im Kieler Landtag anstrebt, stellt sich am 08.05.2022 aber die Frage, ob er/sie tatsächlich eine „Scheinopposition“ unterstützen möchte, in der Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Verfassungsschutzes ihr Unwesen treiben und gerade eine solche Oppositionspolitik verhindern. Will der Wähler in Schleswig-Holstein tatsächlich seine Stimme an eine solche „Scheinopposition“ verschenken, zumal die AfD-Fraktion im Kieler Landtag in den vergangenen fünf Jahren weitestgehend untätig war und sogar teilweise die Politik der Altparteien unterstützte?

Zu den aktuellen Vorgängen veröffentlichen wir nachfolgend die Pressemitteilung der Doris von Sayn-Wittgenstein vom 27.04.2022:

Opposition sieht anders aus

Verdächtige Nebelkerzen statt Aufklärung

Kurz vor der Landtagswahl enthüllt eine Kleine Anfrage der Abgeordneten v. Sayn-Wittgenstein, daß der Verfassungsschutz in Schleswig-Holstein durchaus auch gewählte Abgeordnete der Alternative für Deutschland als Spitzel ins Auge faßt(e). 

Hier finden Sie die für Schlagzeilen sorgende Kleine Anfrage in vollem Wortlaut: https://www.doris-von-sayn-wittgenstein.de/fileadmin/user_upload/kleine_anfragen/2022/20220407_Kleine_Anfrage_VS_AfD_DS_193768_01.pdf).

Die Reaktion des Spitzenkandidaten der AfD Nobis hierauf ist armselig: Anstatt einen Untersuchungsausschuß zu verlangen, spielt er die Angelegenheit mit persönlichen Angriffen herunter (https://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/Vermutung-zu-V-Leuten-AfD-Frau-will-neuen-Landtagswahltermin-id37209637.html).

Er weiß auch: Unter den Kandidaten der Landesliste sind keine Spitzel.

(Vermutlich, weil sie sich alle bei ihm ab- bzw. anmelden.)

Für wie töricht muß Herr Nobis die Wähler halten! Und wie ahnungslos ist seine Aussage, daß Abgeordnete nicht als Spitzel angeworben werden dürfen. Vernichtend auch die prompte Korrektur vom Chef des Verfassungsschutzes, daß hier überhaupt kein Verbot gilt. 

Jeder halbwegs gebildete Mensch weiß, wie Geheimdienste operieren; aber in der AfD in Schleswig-Holstein scheint es ohne Belang, wenn ein Kandidat, der bisher als Angestellter für die Partei gearbeitet hat, vor kurzem rein zufällig den Datenspeicher mit der Parteihistorie in der Geschäftsstelle löscht. 

Verfassungsschutz ist Regierungsschutz; er operiert auch willkürlich und vor allem im Auftrag der Regierung. DAS hätte die Antwort eines Oppositionsführers sein müssen!

Übrigens: Auch in der DDR galten diesbezüglich keine Grenzen. Da verrieten Anwälte sogar ihre Mandanten an die Stasi. Daß dies auch bei gewählten Volksvertretern so sein kann, hat der Chef des Verfassungsschutzes für Schleswig-Holstein jetzt bestätigt. – Und wir sprechen hier nur vom Landesverfassungsschutz! 

Abschließend und um es auf den Punkt zu bringen eine kleine Nachhilfe in Verfassungsrecht:

„Die parlamentarische Opposition ist ein wesentlicher Bestandteil der parlamentarischen Demokratie. Die Opposition hat die Aufgabe, Regierungsprogramm und Regierungsentscheidungen zu kritisieren und zu kontrollieren. Sie steht den die Regierung tragenden Abgeordneten und Fraktionen als Alternative gegenüber. Insoweit hat sie das Recht auf politische Chancengleichheit“ (Art. 18 Abs. 1 LVerf SH).

PRESSEMITTEILUNG 20/2022

Doris v. Sayn-Wittgenstein MdL, 27.04.2022