#BUNDESPARTEITAG DER #AFD IN #ESSEN (28.-30.06.2024): AUFGEPASST BEI DER #WAHL DER #BUNDESSCHIEDSRICHTER!

Die Vorfreude in Essen steigt: Ab kommenden Freitag (28.06.2024) „begrüßt“ die dortige „Zivilgesellschaft“ die selbsternannten „Deutschlandretter“ der AfD zum turnusmäßigen Bundesparteitag in der GRUGA-Halle. Eigentlich hatte die Stadt Essen keinen Wert auf diese Veranstaltung gelegt und den Mietvertrag gekündigt, nachdem die Spionage- und Korruptionsskandale rund um die beiden Europa-Abgeordneten Maximilian Krah und Petr Bystron und ihr potentieller Vaterlandsverrat bekannt wurden – die AfD hatte dagegen gerichtlich geklagt und Recht bekommen. Die Stadt Essen verzichtete danach auf weitere juristische Schritte. Die Essener Bürger insgesamt und vor allem die Anwohner im unmittelbaren Umfeld des Veranstaltungsortes werden sich am kommenden Wochenende auf starke Beeinträchtigungen, aber sicherlich auch auf ein spannendes und abwechslungsreiches Treiben der verschiedenen Protestanten einrichten müssen (https://www.radioessen.de/artikel/verkehrseinschraenkungen-in-essen-durch-afd-bundesparteitag-2022352.html).

Rund um die Versammlung der Partei mit erwarteten 600 Delegierten und zahlreichen Gästen werden an allen Tagen viele Proteste und Demonstrationen von insgesamt mehreren zehntausend Bürgern im öffentlichen Raum erwartet – insbesondere das Bündnis „Widersetzen“ plant am Samstagmorgen, die Zufahrt zum Bundesparteitag vollständig zu blockieren bzw. den Zugang der vermeintlichen „Patrioten“ zumindest zeitlich deutlich zu verzögern (https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/geplante-proteste-afd-parteitag-essen-100.html). Wer also abseits der laufenden Fußball-EM einen regen gesellschaftlichen Event mit etwas Abwechslung und Kurzweil genießen möchte, sollte am Wochenende in Essen unbedingt vorbeischauen.

Während die „Wahl“ des Bundesvorstands bereits im Vorfeld durch die „Beutegemeinschaft“ der Partei mit den bezahlten Delegierten weitestgehend bereits „demokratisch“ ausgekungelt worden ist und somit wie seit Jahren gewohnt keine Überraschungen erwartet werden können (https://table.media/berlin/analyse/so-konnte-der-bundesvorstand-nach-dem-parteitag-in-essen-aussehen/), tritt eine andere Entscheidung in den Mittelpunkt des Interesses: Die Wahl der Bundesschiedsrichter.

Während unter Weidel und Chrupalla die politische Mittelmäßigkeit und Konzeptlosigkeit unbeirrt fortgesetzt werden wird und sich mit Christina Baum der einzige Aktivposten aus dem Bundesvorstand zurückzieht, wird das korrupte „System Weidel“ wohl weiterhin ihre willfährigen Gefolgsleute und Ja-Sager im Bundesvorstand installieren. Somit wird in den kommenden Jahren auch nichts Wesentliches bzw. Relevantes von der AfD zu erwarten sein, im Unterschied zu anderen (national-)konservativ-patriotischen Parteien in Europa besitzt die von prekären Personen mittlerweile toxisch verseuchte AfD keinerlei politische Machtoption. Man kann nur sagen: Glücklicherweise. Nicht auszudenken, wie sich die Selbstbedienungsmentalität der AfD-Eigenversorger exzessiv ausweiten würde, wenn die Mehrzahl der Deutschen das Land oder ein Bundesland in diese klebrigen, korrupten Hände legen würde.

Es ist somit zu erwarten, dass sich die AfD nach den unmittelbar bevorstehenden Herbst-Höhepunkten in Thüringen, Sachsen und Brandenburg mit einer erschreckend inkompetenten und insgesamt völlig überforderten „Führung“ in die Mittelmäßigkeit verabschieden wird. Bundesweit ist man bereits von ca. 24% auf aktuell ca. 14% zurechtgestutzt worden – immer noch viel zu viel für das, was die Mandatsträger dieser Partei politisch „leisten“. Daher ist davon auszugehen, dass das „Bündnis Sarah Wagenknecht“ (BSW) nach dem fulminanten Start bei den Europawahlen auch in Mitteldeutschland der schwächelnden AfD die Show stehlen wird.

Aber zurück zu den bevorstehenden Wahlentscheidungen rund um das Bundesschiedsgericht. Und warum diese Wahlen so wichtig sind, um gegen die sich immer mehr verbreitende Demokratiefeindlichkeit in dieser Partei durch die korrupte „Beutegemeinschaft“ ggf. ankämpfen zu können. Einzelne Wahlgänge werden bereits mit Spannung erwartet, insbesondere diejenigen, in denen zwei überregional bekannte Parteimitglieder für ein Amt als Bundesschiedsrichter kandidieren werden: Doris von Sayn-Wittgenstein (ehemals Schleswig-Holstein, aktuell Baden-Württemberg) und Roland Ulbrich (Sachsen).

Über das üble Schicksal der einstmals sehr erfolgreichen Landtagsabgeordneten und Landessprecherin der AfD Schleswig-Holstein, Doris von Sayn-Wittgenstein, hatten wir mehrfach detailliert über den AbakusNews-Blog berichtet (diverse Beiträge sind über die Suchfunktion abruf- und einsehbar). Die engagierte, integre und politisch überzeugende Volljuristin, die auf einem legendären Bundesparteitag für den Bundesvorstand gegen Georg Pazderski (Berlin), ein einstiges Mitglied der parteiinternen „Beutegemeinschaft“, kandidierte und nur durch die Delegierten-Stimme des rechtswidrig im Landesverband „gewählten“ NRW-Vertreters Kay Gottschalk (damals zeitgleich noch Abgeordneter der Hamburger Bürgerschaft) scheiterte, wurde nach ihrem überraschenden Achtungserfolg vom AfD-Bundesvorstand unter Jörg Meuthen und allen voran durch den „AfD-Ehrenvorsitzenden“ Alexander Gauland – sogar im Rahmen einer öffentlichen Pressekonferenz – mit frei erfundenen, konstruierten Behauptungen und persönlichen Ehrabschneidungen, Diskreditierungen und Diffamierungen überzogen. Gegen sie wurde ein Parteiausschlussverfahren (PAV) mit völlig fadenscheinigen Argumentationen eingeleitet, sie verlor ihr Amt als Landesvorstandssprecherin sowie ihr Landtagsmandat und wurde über Jahre von parteilichen Aktivitäten rechtswidrig ausgeschlossen. Der Landesverband Schleswig-Holstein verschwand unter der verbliebenen, vom Bundesvorstand geförderten „personellen Reste-Rampe“ in der Bedeutungslosigkeit und konnte bei den letzten Landtagswahlen nicht mehr in den Kieler Landtag einziehen. Erst das Landgericht Berlin machte in diesem Jahr dem unwürdigen Treiben der AfD-Verantwortlichen ein Ende und gab der Klage der Doris von Sayn-Wittgenstein gegen ihren Parteiausschluss Recht. Seitdem ist sie nach Umzug im Landesverband Baden-Württemberg – ausgerechnet dem korrupten Weidel-Landesverband – wieder als engagiertes Mitglied politisch aktiv.

In einem Video kündigt Doris von Sayn-Wittgenstein nunmehr ihre Kandidatur als Bundesschiedsrichterin – allerdings in Abwesenheit – im Rahmen des Essener Bundesparteitages an. Die qualifizierte Juristin wäre ein objektiver Gewinn für das AfD-Bundesschiedsgericht, da sie nachweislich unabhängig und nur ihrer jeweiligen Aufgabe verpflichtet agieren und die seit Jahren am Boden liegende Judikative der Partei deutlich stärken würde. In der Vergangenheit wurde das oberste Schiedsgericht der Partei immer wieder auf direkte Weisung des Bundesvorstands hin missbraucht, um „Gefälligkeitsurteile“ zu generieren, die insbesondere unliebsame Parteimitglieder aus der AfD ausgeschlossen haben.

Gegen die Kandidatur der Doris von Sayn-Wittgenstein soll daher auch aktiv von Seiten der „Beutegemeinschaft“ und vor allem der Parteiführung der willfährige Mittelklasse-Jurist Knuth Meyer-Soltau (Bochum) ins Rennen geschickt werden, um die „Fürstin“ zu verhindern. Der als „Hooligan-Anwalt“ mit zweifelhaftem Ruf in NRW agierende „Jurist“ ist für künftige „Gefälligkeitsurteile“ des Bundesvorstands nachweislich geradezu prädestiniert. Bei vielen dubiosen Verfahren im Landesverband NRW agierte der umstrittene und oft sehr ungepflegt wirkende Meyer-Soltau als „Klagevertreter“ und folgte dabei weniger juristischen Regeln, sondern vielmehr strikt den Anweisungen des Landesvorstands. Aber sollen denn die Richter in den Parteigerichten nicht unabhängig sein? Und vor allem objektiv Recht sprechen?

Ein aktueller Fall verdeutlicht, welche „Rechtsauffassung“ Meyer-Soltau vertritt und wie er wohl gedenkt, künftig im Bundesschiedsgericht „Recht zu sprechen“. Was war passiert? Gegen die Schatzmeisterin des Kreisverbands Wuppertal, Manuela Pluta, wurde von Meyer-Soltau weisungsgemäß ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet. Der Grund: Pluta, die wie viele AfD-Funktionäre und Mandatsträger in NRW eine unverhohlene Nähe zur „Identitären Bewegung“ (IB) – eigentlich steht diese verfassungsfeindliche Organisation auf der „Unvereinbarkeitsliste“ der AfD – pflegt (insbesondere zu einer Art „BDM-Organisation“ der „IB“, die sich „Lukreta“ nennt), hatte auf Instagram ein Bild mit dem Hashtag „#arisch“ gepostet. Der Landesvorstand NRW unter Dr. Martin Vincentz hyperventilierte und leitete sowohl einen Parteiausschluss als auch den sofortigen Entzug der Mitgliederrechte ein. Der „Exukutor“ Meyer-Soltau vollstreckte pflichtbewusst und zeitnah die Anweisungen des Landesvorstands, aufgrund des Widerspruchs von Pluta landete die Angelegenheit vor dem Bundesschiedsgericht. Und dort ausgerechnet auf dem Tisch von Roland Ulbrich, patriotischer MdL in Sachsen, Volljurist, und wie Sayn-Wittgenstein ebenfalls unabhängig, unbestechlich und alleine dem Recht verpflichtet.

Während hinsichtlich des Parteiausschlusses noch keine abschließende rechtskräftige Entscheidung seitens des Bundesschiedsgerichts erfolgte, wies Ulbrich den Entzug der Mitgliederrechte von Pluta ab. In seiner Begründung hatte Ulbrich auf eine Analogie im „Reichsbürgergesetz“ von 1935 verwiesen. Diese innerparteilich als „Pluta-Urteil“ bekannte Einlassung von Ulbrich mobilisierte die sächsische „Beutegemeinschaft“ in persona des „Generalsekretärs“ Jan Zwerg, die den aufrechten Ulbrich bereits auf der Landesliste zur bevorstehenden Landtagswahl in Sachsen aktiv verhindert hatte (Ulbrich wurde allerdings als Direktkandidat von der Parteibasis für einen Wahlkreis in Sachsen gewählt). Der Landesverband unter dem politisch farblosen Jörg Urban kündigte nunmehr öffentlich ein Verfahren gegen den unbequemen Ulbrich wegen angeblicher „Parteischädigung“ an. Selbst Bundessprecher Tino Chrupalla soll den Präsidenten des Bundesschiedsgerichts, Gereon Bollmann, am Telefon angebrüllt und sich über die Entscheidung von Ulbrich echauffiert haben. Sind denn die AfD-Schiedsgerichte etwa nicht unabhängig? Ist der Malermeister Chrupalla neuerdings etwa Jurist? Pikant: Ungeachtet der Ereignisse wird wohl Roland Ulbrich erneut für das Amt eines Bundesschiedsrichters in Essen kandidieren. Und wer an einem wirklich UNABHÄNGIGEN Richter interessiert ist, der sich auch in rauem Wind behauptet, sollte den aus NRW stammenden Sachsen unbedingt unterstützen!

Den Vogel abgeschossen im Kontext „Pluta“ hat aber dann der „Hooligan-Anwalt“ Meyer-Soltau, der gegen Sayn-Wittgenstein vom „System Weidel“ ins Feld geführt werden soll: Dieser kündigte nach enger Abstimmung mit der Parteiführung schriftlich (siehe Email unten) an, dass er nicht daran denkt, den Beschluss des – übergeordneten – Bundesschiedsgerichts im Landesverband NRW umzusetzen, also Frau Pluta ihre Mitgliedschaftsrechte nicht zurückzugeben gedenkt. Außerdem wird für den Landesvorstand NRW angekündigt, die staatliche Gerichtsbarkeit anzurufen, was wiederum satzungswidrig und parteischädigend ist. Und solche fragwürdigen Personen wollen ernsthaft selbst für das Bundesschiedsgericht kandidieren?

FAZIT: Man kann der AfD nur wünschen, dass der aktuell offen demokratiefeindliche Zustand innerhalb der Partei-Judikative aufgrund der überwiegend weisungsgebundenen „Richtern“, die für den Bundesvorstands wunschgemäß „Gefälligkeitsurteile“ erlassen, endlich beendet wird! Ein deutliches Zeichen hierfür wäre sowohl die Wahl der Doris von Sayn-Wittgenstein als auch von Roland Ulbrich in das Bundesschiedsgericht der Partei und gleichzeitig eine klare Absage an umstrittene, manipulierbare und dubiose Personen wie Meyer-Soltau, der nachweislich ein völlig eigenes, offen gestörtes Verständnis von „Rechtssprechung“ zu besitzen scheint und dem die künftig betroffenen Mitglieder zur puren Willkür ausgesetzt werden würden.

Ankündigung der Kandidatur: Doris von Sayn-Wittgenstein will beim AfD-Bundesparteitag in Essen als Volljuristin Bundesschiedsrichterin der Partei werden
Hooligan-Anwalt“ Meyer-Soltau erkennt die Entscheidung des Bundesschiedsgerichts nicht an und kümdigt eigenes rechtswidriges und parteischädliches Verhalten schriftlich an
Roland Ulbrich (MdL Sachsen) will als qualifizierter Volljurist erneut für das Bundesschiedsgericht kandidieren