Nach dem #Klageverfahren des Berliner #Mitglieds Stephan #Wirtensohn, das vom #AfD-#Bundesschiedsgericht formal abgelehnt wurde (https://abakusdotnews.wordpress.com/2020/01/09/afd-bundesschiedsgericht-mit-ausweichendem-urteil-hinsichtlich-einsetzen-eines-not-bundesvorstands/) und nunmehr vor dem #Amtsgericht in #Berlin-#Charlottenburg anhängig ist (https://abakusdotnews.wordpress.com/2020/01/07/einsetzung-eines-afd-not-bundesvorstands-update-vom-03-01-2020-des-amtsgerichts-berlin-charlottenburg/), liegt dem parteiinternen Schiedsgericht nach dem möglicherweise irregulären #Bundesparteitag in #Braunschweig mindestens eine weitere Eingabe eines Betroffenen auf Einsetzen eines „Not-#Bundesvorstands“ vor.
Das Bundesschiedsgericht eröffnete nunmehr per 09.01.2020 ein Verfahren des Mitglieds Steffen #Siebert aus #Halle, dessen #Mitgliederrechte ggf. ebenfalls negativ und rechtswidrig im Rahmen einer beabsichtigten #Kandidatur eingeschränkt worden waren und dem ein Zugang zur #Versammlung in Braunschweig verweigert wurde, obwohl die formalen Bedingungen für eine Kandidatur vollumfänglich erfüllt waren.
Man darf gespannt sein, ob sich das Bundesschiedsgericht erneut formal für „nicht zuständig“ erachtet und auch dieses Mitglied vor einem ordentlichen #Gericht gegen die #Partei und auf Einhaltung demokratischer #Grundrechte klagen muss.
Quelle: parteiinterne Kreise


