#LANDESSCHIEDSGERICHT DER #AFD-#NRW „URTEILT“: DER „DEMOKRATISCHE #FREISLER“ MATTHIAS #HELFERICH STEHT FEST AUF DEM BODEN DES GRUNDGESETZES!

Über die diversen Landesschiedsgerichte der AfD und auch das Bundesschiedsgericht hat Abakus.News bereits mehrfach berichtet. Die eigentlich in Parteien vorgesehenen „Schiedsstellen“ sollen bei Streitigkeiten schlichten und parteiintern die Ordnung wahren. Dabei sollten die Anwendung rechtsstaatlicher Grundsätze und allgemein geltendes Recht eigentlich ganz selbstverständlich der Rahmen bzw. Grundlage für entsprechende „Schiedssprüche“ der jeweiligen „Richter“ sein. So allerdings nicht innerhalb der AfD! Hier scheint es einerseits gewisse „rechtsfreie Räume“ bzw. besonders phantasievolle Auslegungen von „Recht“ zu geben und andererseits wird das Organ „Schiedsgericht“ nahezu ausschliesslich für machtpolitische Partikularinteressen der erfolg- und leistungslosen „Beutegemeinschaft“ missbraucht. Störende Konkurrenz um Mandate oder Idealisten, die tatsächlich politisch etwas bewegen könnten aber bei den vielen Mauscheleien, Manipulationen und Korruptionen nicht mitspielen wollen, werden beim erbitterten Kampf um die Futtertröge am Steuergeld-Topf wird am besten über die AfD-Schiedsgerichte „entsorgt“. Prominentestes Beispiel hierfür ist die ehemalige Landessprecherin von Schleswig-Holstein und Landtagsabgeordnete Doris von Sayn-Wittgenstein, die noch immer vor ordentlichen Gerichten um ihr Recht kämpft.

Das aktuell beste Beispiel für das vollständige Versagen von parteiinterner Gerichtsbarkeit und Rechtssprechung bei der AfD ist die Posse um den Dortmunder „Jung-Politiker“ und „Jung-Juristen“ Matthias Helferich, ein Ziehkind des ehemaligen NRW-Landessprechers Rüdiger Lucassen und dem rechtsradikalen Teil der sog. „Jungen Alternative“ (JA) in NRW, einer üblen Pöbel- und Proleten-Truppe. Während machtpolitisch „störende“ Mitglieder in der AfD NRW teilweise aufgrund von Nichtigkeiten oder konstruierten Vorwürfen ihre Mitgliedsrechte verlieren und mit einem Parteiausschlussverfahren (PAV) aus der AfD ausgeschlossen werden, lässt man besonders hartgesottene „Kameraden“ nahezu sanktionslos gewähren.

Der Bundestagsabgeordnete Matthias Helferich hatte in einem „privaten Chat“ eindeutige und ggf. sogar den Tatbestand der Volksverhetzung (§130 StGB) erfüllende Äußerungen getätigt – dabei bezeichnete er sich u.a. selbst als „demokratischen Freisler“ und rühmte sich, innerhalb der AfD „das freundliche Gesicht des NS“ zu sein. Seitens des Bundesvorstands wurden dem Landesverband NRW und dem Landesschiedsgericht die entsprechende Durchführung von Ordnungsmassnahmen noch unter dem Ex-Bundessprecher Jörg („Spenden“-) Meuthen anheim gelegt.

Da Helferich allerdings Teil der NRW-„Beutegemeinschaft“ und vor allem ein „strammer“ Vertreter der „JA“ ist (u.a. sehr gut vernetzt mit dem JA-Bundessprecher, dem Phillipino und „deutschen Patrioten“ Carlo Clemens), konnte man sich in NRW dann letztlich doch nicht entschließen, Helferich wegen Volksverhetzung anzuzeigen oder ihn gar aus der Partei auszuschließen. Besser noch, der letzte Landesparteitag in NRW wählte Helferich sogar noch als „Richter“ ins Landesschiedsgericht! Ein offensichtlich Rechtsextremer bzw. Rechtsradikaler, der sich in den Kontext des Nazi-Juristen Freisler setzt und sich geschichtsrevisionistisch auf den NS-Staat zu beziehen scheint, soll demnach allen Ernstes objektiv als Landesschiedsrichter Streitigkeiten schlichten? Damit wurde der Bock zum Gärtner gemacht. Und am besten vielleicht gleich noch über sein eigenes Parteiausschlussverfahren urteilen? Bei solchen „rechtsstaatlichen Verwerfungen“ in der AfD ist für den Bürger höchste Vorsicht angebracht. Wenn potentielle Demokratie- und Verfassungsfeinde „Recht sprechen“ wird es jedenfalls mehr als kritisch. Und wie würden die AfD-„Juristen“ eigentlich agieren, wenn sie in Deutschland jemals Macht und Einfluss bekämen? Gott bewahre unser Land vor solchen angeblichen „Deutschland-Rettern“!

In der „Causa Helferich“ und dem nunmehr gefällten milden „Urteil“ (siehe Dokument unten – Helferich bleibt „Landesschiesrichter“ und Delegierter) sind im Rahmen der „Rechtssprechung“ einige Hintergrundinformationen wichtig. Wie Abakus.News aus Parteikreisen erfahren konnte, spielt der Bundestagsabgeordnete Roger Beckamp eine entscheidende Rolle bei der zunächst zeitlichen Verzögerung der „Causa“ und nunmehr bei der kuriosen „Urteilsfindung“ in Sachen Helferich. Beckamp, gemeinsam mit Jochen Haug und Fabian Jacobi Mitglied der ominösen „Kölner Anwaltsmischpoke“, der sich selbst irrigerweise als „Patriot“ sieht und sich mit allenfalls mittelmäßigen Videos als „rechter Influencer“ aufspielt, hat seit Jahren direkten Einfluss auf das NRW-Landesschiedsgericht (er war früher immer wieder selbst Landesschiedsrichter) und soll sich auch für seinen „Bruder im Geiste“, den „demokratischen Freisler“ Helferich persönlich eingesetzt haben. Mit -teilweise vorbestraften – Rechtsextremisten und Rechtsradikalen hat Beckamp ohnehin kein Problem: Finden sich doch in seinem Mitarbeiter-Umfeld hierfür zahlreiche Bespiele. So ist etwa der wegen Veruntreuung von Fraktionsgeldern rechtskräftig verurteilte Ex-Pro-Köln-Funktionär Markus Wiener in seinem Mitarbeiterstab als „Persönlicher Referent“ bzw. „Wissenschaftlicher Mitarbeiter“ zu finden. Auch in seinem ehemaligen Kreisverband Köln hat Beckamp, der aktuell als Kreissprecher des ehemals sehr erfolgreichen und mittlerweile sedierten Rhein-Sieg-Kreises in einem ehemaligen Porno-Kino in Siegburg als „Wahlkreisbüro“ residiert, über Jahre dafür gesorgt, dass Rechtsradikale und Rechtsextremisten die Partei in NRW infiltrieren konnten. Überzeugung oder Auftrag? Somit stellt sich Beckamp also nicht zufällig an die Seite von Helferich (siehe Tweet unten).

Besonders pikant im Kontext des „Helferich-Urteils“ ist allerdings zudem die Tatsache, dass es einen offensichtlichen Zusammenhang zwischen dem milden Urteil und einer persönlichen (finanziellen) Vorteilsnahme zu geben scheint. Korruption also auch im NRW-Landesschiedsgericht? Wen würde das noch überraschen? Die verantwortliche „Richterin“ Dr. Anna Rathert soll als „Ansporn“ für ein positives Votum zugunsten von Helferich ein eindeutiges finanzielles Angebot erhalten haben. Und wundersamerweise wurde Frau Dr. Rathert nach dem „Urteilsspruch“ auch in der NRW-Fraktion mit Steuergeldern großzügig beglückt. Eine korrupte Nazi-Hand wäscht also die andere? Wunderbar! Anmerkung: Rathert trat u.a. auch mehrfach in Video-Beiträgen des „Influencers“ Beckamp auf – so schliesst sich dann wohl der Kreis.

Helferich sieht sich mit der ihm typischen Selbstüberschätzung nach dem „Urteil“ jedenfalls wieder klar im Aufwind und hat bereits erste Versuche unternommen, in die AfD-Bundestagsfraktion aufgenommen zu werden (dies war innerhalb der Fraktion bei Konstituierung in 2021 mehrheitlich noch abgelehnt worden, obwohl sich Helferich´s Ziehvater Rüdiger Lucassen sowie einige erfolg- und leistungslose Abgeordnete aus NRW sich massiv für den „demokratischen Freisler“ eingesetzt hatten). Jetzt sollte der Weg für den doch so „unschuldigen“ Helferich wohl endgültig frei sein. Wenn nach dem Bundesparteitag in Riesa (ab 17.06.2022) die Entscheidungen rund um den neuen AfD-Bundesvorstand gefallen sind, könnte der „aufrechte und stramme Kamerad Helferich“ mit Fanfaren und Fahnenschwenken (ggf. auch Fackelmarsch oder „Grosser Zapfenstreich“?) doch noch in die AfD-Bundestagsfraktion einziehen (obwohl dies von der sich in letzter Zeit als „Parteiführerin“ positionierenden hessischen Bundestagsabgeordneten Joana Cotar noch eher kritisch gesehen wird – siehe Korrespondenz mit Helferich unten).

Wir schlagen vor, das „freundliche Gesicht des NS“ am besten gleich an die vorderste Front als „Parlamentarischen Geschäftsführer“ in 2023 in den Fraktionsvorstand zu wählen. Denn dass die AfD kein Problem mit echten (Neo-)Nazis bzw. potentiellen Demokratie- und Verfassungsfeinden hat, wurde durch die „Causa Helferich“ nicht das erste Mal mehr als hinreichend bewiesen.