#PRESSEMITTEILUNG DES #LANDGERICHTS #BERLIN IN DER #AFD-„CAUSA #KALBITZ“

Entgegen dem allgemeinen „Geblöke“ der sog. „Bürgerlichen“ in der #AfD – öffentlich sichtbar in den sozialen #Medien wie #Facebook – und der hektischen Unruhe unter #Meuthen, von #Storch, #Haug & Co. sorgt die sachliche #Pressemitteilung des #Landgerichts #Berlin für Klarheit und Eindeutigkeit: Andreas #Kalbitz genießt ab sofort wieder ALLE #Mitgliederrechte in der #Partei.

Im Gegensatz zum gequälten Zweckoptimismus der „Salon-#Faschisten“ aus dem vermeintlich „bürgerlichen“ Lager, die aus dem #Urteil lediglich eine „Galgenfrist“ herausdeuten oder gar behaupten, Kalbitz würde nur „bestimmte“ Mitgliederrechte zurückerhalten, bei weitem aber nicht alle, stellt das Gericht klar: „…………dem Antragsteller bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens vor dem Bundesschiedsgericht der AfD alle sich aus der Mitgliedschaft in der AfD und ihren Organen ergebenden Rechte uneingeschränkt zu belassen.

Natürlich ist es gut möglich, dass sich das #Bundesschiedsgericht unter der „Chef-Inquisitorin“ #Oppel (https://abakusdotnews.wordpress.com/2020/06/12/mutiert-die-afd-schiedsgerichtsbarkeit-unter-monica-ines-oppel-zum-volksgerichtshof-mitglieder-wehren-sich-gegen-gleichschaltung-der-partei-judikative/) erneut zu einem „politischen Urteil“ hinreißen läßt und auf Anweisung von Meuthen & Co. „Recht spricht“. Auch dann wäre allerdings erneut eine #Klage vor einem ordentlichen Gericht zulässig und angesagt – und nach dem Stand der Dinge sollte die #Partei dann eine weitere teure Klatsche kassieren.

Apropos „teuer“: Sollte Meuthen Morgen dem #Konvent in #Riesa beiwohnen, wäre er unbedingt darauf anzusprechen:

1.) Wie hoch ist der gesamte finanzielle Schaden bei #Mitgliedern und #Steuerzahlern, der von Meuthen und den anderen „glorreichen“ sechs (von #Storch, #Haug, #Paul, #Kuhs, #Limmer und #Wolf) in dieser Angelegenheit verursacht worden ist (Anwaltskosten, Gerichtskosten etc.)?

2.) Wann gedenkt Meuthen diesen Schaden mit seiner Entourage vollständig zu regulieren (bei dieser Gelegenheit könnte er auch gleich den sechsstelligen Schaden aus dem #Spendenskandal in einem Aufwasch bezahlen)?

3.) Wann treten die nachweislichen Bundesvorstandsversager wegen erwiesener #Inkompetenz und #Unfähigkeit bzw. übelster und schwerwiegender Parteibeschädigung eigentlich von ihrem Bundesvorstandsamt zurück?

4.) Wann geben die nachweislichen Bundesvorstandsversager ihre #Mandate zurück, die sie durch ihr fatales Agieren bereits massiv beschädigt haben?

Diese Fragen sollten dringend zur Zufriedenheit der Mitglieder final geklärt werden, damit in der AfD wieder Ruhe und Sacharbeit einkehren kann. Denn die selbsternannte „#Rechtsstaatspartei“ führt sich derzeit selbst öffentlich als „Unrechtspartei“ vor – mit entsprechend dramatischen Vertrauens- und Glaubwürdigkeitsverlust bei den #Wählern.

P.S.: Auch für #NRW ist dieses Urteil ein Signal, denn dieser erfolglose #Landesverband unter Ex-Oberst Rüdiger #Lucassen verteilt neuerdings über den sog. „Hooligan-Anwalt“ Knuth Meyer-Soltau aus #Bochum reihenweise dubiose „#Suspendierungen“ an „störende“ Mitglieder – ebenfalls mit ggf. massivem Rechtsverstoß gegen §10 Parteiengesetz (Umgehung der Parteischiedsgerichtsbarkeit). Vielleicht sollten sich die Betroffenen ebenfalls an zivile Gerichte wenden, um ihre rechtlichen Interessen im Eilverfahren mit einer „Einstweiligen Verfügung“ durchzusetzen? Und dann sollte man vielleicht in NRW Lucassen & Co. ebenfalls die „Meuthen-Fragen“ stellen?

Bildquelle: Netzfund / Landgericht Berlin

Quelle: https://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2020/pressemitteilung.948353.php

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