#AFD-#BUNDESPARTEITAG IN RIESA (17.-19.06.2022): VIEL SINNLOSE SELBSTBESCHÄFTIGUNG UND EIN BISSCHEN ZÜNDSTOFF (#ANTRAGSBUCH)!

Im Vorfeld des Bundesparteitages in Riesa (17.-19.06.2022) laufen sich bereits mehrere „Kandidaten“ für den neu zu wählenden AfD-Bundesvorstand warm. Bemerkenswert dabei, die Wahl-Versager aus NRW – wie etwa der parteiintern als „Zwergen-General“ bezeichnete Rüdiger Lucassen, der immer wieder verzweifelt um jedes Amt kandidierende Kay Gottschalk oder der JA-Philippino und angebliche „deutsche Patriot“ Carlo Clemens – oder die Mandatsträger mit den schlechtesten politischen Leistungen (Joana Cotar, Norbert Kleinwächter, Nicolaus Fest) drängen besonders eifrig in die Führung der Partei. Diese „Negativselektion“ würde die Vergangenheit der AfD fortschreiben, in der immer wieder besonders „vermittelbare“ – und damit weitestgehend unfähige bzw. untätige – Kandidaten in Vorstandsämter gewählt wurden, und der Partei wohl endgültig zum weiteren siechenden Niedergang führen. Denn wie wollen gerade die erwiesenermassen schlechtesten „Kandidaten“, die größten Versager, den dringend erforderlichen Umschwung in der AfD einleiten?

Die vermeintlichen „Deutschland-Retter“ haben nunmehr vor einiger Zeit das „Antragsbuch“ zum Bundesparteitag vorgelegt – und als interessierter Dritter ist man von dem 106-seitigen Elaborat („anonymisiert“ – als ob sich die AfD jemals um den Datenschutz geschert hätte!) doch sehr enttäuscht. Wenig Politisches, viel Überflüssiges, das lediglich der Selbstbeschäftigung und Selbstbespassung dient und einiges Kuriose. Und natürlich wird wieder von der ominösen „Satzungskommission“ viel an der Parteisatzung herum geschraubt – im Zweifel, um sie noch undemokratischer und mitgliederfeindlicher zu gestalten. Und letztlich interessiert sich ohnehin kein „Schiedsrichter“ dafür, was in der „Satzung“ steht. In der „AfD-Demokratie-Simulation“ werden überwiegend „politische Urteile“ gefällt. Entgegen der immer offiziell zur Schau gestellten „Rechtsstaatlichkeit“. Also nichts Neues in der AfD.

Aber natürlich stehen vor allem die „Wahlen“ des neuen Bundesvorstands im Mittelpunkt des Delegierten-Interesses von Riesa – daher werden es trotz der drei Tage vom 17.-19.06.2022 wohl nur wenige Anträge überhaupt auf die „Tagesordnung“ und damit in die Diskussion der Delegierten schaffen. Der interessierte Leser kann sich im PDF-Download selbst ein Bild von Inhalt und Qualität der Anträge machen – wir wollen nachfolgend nur auf einige wenige kurz eingehen. Gleich zu Beginn wird es in Riesa allerdings darum gehen müssen, ob die Bundesdelegierten des Landesverbands Berlin vom Parteitag auszuschliessen sind (hier hatte die wenig satzungs- und rechtssichere „Juristin“ Beatrix von Storch wieder einmal ggf. rechtswidrige Wahlen durchführen lassen, um die ihr genehmen Delegierten des Berliner Landesverbands als „Wahlvolk“ nach Riesa schicken zu können – Urteil s.u.). Die Entscheidung über diesen Antrag (SN-1) ist ein erster Fingerzeig über die zu Beginn des Parteitages bestehenden Machtverhältnisse.

TO-5: Einsetzung einer Untersuchungskommission „Personal, Budget, Auftrag und Missbrauch der Àrbeitsgruppe Verfassungsschutz´der Alternative für Deutschland“

Man hätte an dieser Stelle eigentlich einen Antrag zur „Auflösung“ dieser ominösen „Arbeitsgruppe erwartet. Unter dem Meuthen-Bundesvorstand diente diese Gruppe zur vermeintlichen Identifikation von Verfassungs- und Demokratiefeinden innerhalb der AfD. Allerdings wurde sie missbraucht, um machtpolitische Interessen durchzusetzen. Nachdem nunmehr feststeht, dass die AfD insgesamt unter Beobachtung des Verfassungsschutzes (VS) gestellt wurde, ist ein weiterer Erhalt dieser „Arbeitsgruppe“ völlig überflüssig. Zumal sie nachweislich die größten Problemfälle – etwa den „demokratischen Freisler“ Matthias Helferich aus NRW, der sich auch als „freundliches Gesicht des NS“ bezeichnet hat – gerade nicht als „problematisch“ identifiziert hat und vor allem das Landesschiedsgericht NRW sich gegen einen Parteiausschluss des Neo-Nazis ausgesprochen hat. Im Gegenteil: Er selbst darf sogar als „Schiedsrichter“ tätig werden und „Recht“ sprechen. Die „Arbeitsgruppe“ hat sich damit als Farce erwiesen und sollte schlichtweg aufgelöst werden.

TO-6: Einsetzung einer Kommission zur Vorbereitung einer Parteistrukturreform

Ein objektiv sinnvoller Antrag, zumal eine Professionalisierung der Partei-Organisationsstruktur noch immer aussteht. Gerade auch die „Führungskräftenachwuchsentwicklung“ wurde grob vernachlässigt, es wurden ausschliesslich willfährige (meist in Fraktion oder bei Mandatsträgern angestellte) Rechtsradikale bzw. Rechtsextremisten der sog. „Jungen Alternative“ (JA) selektiv als „Führungskräftenachwuchs“ gefördert – unabhängig von beruflicher Qualifikation oder Bildungsniveau. Im Ergebnis hat diese „Selektion“ etwa im „Versager-Landesverband“ NRW den größten Pöbel und die kritischsten Proleten in Anstellung und Mandat geführt. Sinnvoll wäre zur Umgehung einer weiteren „Negativselektion“ vielmehr ein kompetenz- und qualifikationsabhängiges Fördermodell, das möglichst von externen Spezialisten (Personalberatung) aufgesetzt und moderiert wird. Andernfalls besteht auch in dieser „Kommission“ letztlich nur das Risiko, dass diese zur Durchsetzung machtpolitischer Interessen missbraucht wird.

BS-1: Anzahl Bundessprecher senken auf ein oder zwei

In den parteiinternen Telegram-Gruppen wird dieser Antrag auch als „Höcke-Antrag“ bezeichnet. Hintergrund ist, dass der Thüringer Landessprecher und Fraktionsvorsitzende im Thüringer Landtag im Vorfeld erklärt hatte, in Riesa ggf. zu kandidieren (allerdings hatten sich die Anhänger des „Flügels“ im Vorfeld hinter das „TeamZukunft“ von Tino Chrupalla gestellt). Derzeit ist eine „Ein-Sprecher-Lösung“ laut Satzung nicht möglich. Um allerdings formal zu gewährleisten, dass Björn Höcke ggf. die AfD als einziger Bundessprecher führen könnte, wäre eine entsprechende Satzungsänderung erforderlich. Wir erwarten allerdings nicht, dass dieser sowie ähnlich gelagerte Anträge aktuell mehrheitsfähig sind – und wir erwarten auch nicht, dass Björn Höcke überhaupt für den Bundesvorstand kandidieren wird. Eher sieht er sich wohl als Leiter der „Kommission“ des TO-6.

BS-13: Wahl von Delegierten für Bundesparteitage nur noch in Kreisverbänden

Hier blitzt mal wieder der Gedanke der – mittlerweile in der AfD unerwünschten – „Basisdemokratie“ auf. Schön längst entspricht ein solcher Antrag eher dem Wunschdenken als der Realität. Die „Beutegemeinschaft“ der Pöstchenjäger und Mandatsräuber hat sich längst innerhalb der jeweiligen Mauschel- und Kungelrunden gemütlich eingerichtet und steuert über ein ausgeklügeltes „Korruptionsmodell“ im Detail, wer als Bundesdelegierter die Geschicke der Partei bestimmen soll und wer nicht. Bei einer Wahl auf Kreisebene würde diese – sinnvolle – basisdemokratische Abbildung der Kreisverbände auf Bundesebene dazu führen, dass die „Beutegemeinschaft“ die Kontrolle über die „Wahlen“ verliert. Wir gehen davon aus, dass dieser Antrag – sofern er es überhaupt auf die Tagesordnung schafft – mehrheitlich abgelehnt wird. „Basisdemokratie“ ist schon lange in der AfD unerwünscht und wird auch schon längst nicht mehr praktiziert.

BS-18: Europawahlversammlung mit 400 statt 600 Vertretern

Dieser Antrag des „Satzungsausschusses“ ist ein typisches Beispiel für die weitere Entdemokratisierung der AfD und den Versuch, die Verteilung der Pfründe auf immer weniger „Beutegreifer“ zu verteilen. Das „einfache Mitglied“ soll möglichst wenig Beteiligungsmöglichkeiten erhalten, sondern wird immer mehr zum beitragszahlenden und spendenleistenden „Dummy“ degradiert – politische Entscheidungen sollen möglichst durch eine immer enger gefasste „Partei-Elite“ getroffen werden. Der Beschluss einer solchen Regelung würde die AfD immer weiter als undemokratische Altpartei entlarven.

SGO-7: Bei offenkundig unstreitigen Sachverhalten Verzicht auf mündliche Verhandlung ermöglichen

Dieser Antrag (ebenso auch der SGO-11) des Bundesvorstands ist ein gutes Beispiel für die mittlerweile vorherrschende Geisteshaltung innerhalb des AfD-Führungsgremiums. Bei – in der Vergangenheit oft willkürlich und konstruierten – „Ordnungsmassnahmen“ soll es nunmehr ermöglicht werden, auf eine „mündliche Verhandlung“ zu verzichten bzw. es dem – oft nicht unabhängigen – Schiedsgerichten anheim zu stellen, ob eine mündliche Verhandlung „geboten“ erscheint. Mit diesem Antrag würde man deutlich eine Demokratie- und Rechtsfeindlichkeit untermauern – denn wer mag sich schon vorstellen, was die „Partei-Elite“ und ihre weisungsgebundenen „Schiedsstellen“ so alles als „offenkundig unstreitig“ feststellen? Sollen hier etwa ähnlich einem „Standgericht“ Parteiausschlüsse und Aberkennungen von Mitgliederrechten noch schneller erfolgen können, um missliebige Konkurrenz auszuschalten?

SN-9/SN-10: Landesverband Zentrum Automobil von Unvereinbarkeitsliste streichen

Die alternative Gewerkschaft „Zentrum Automobil“ hat sich vor geraumer Zeit konstituiert, um die Vormachtstellung der links-rot-grün geprägten Gewerkschaften in Deutschland zu brechen. Kurioserweise wurde diese Vereinigung vom Bundesvorstand auf die sog. „Unvereinbarkeitsliste“ gesetzt, obwohl viel eher eine Zusammenarbeit im politischen Vorfeld sinnvoll gewesen wäre. An diesem Beispiel könnten sich interessante Auseinandersetzungen rund um die „Unvereinbarkeitsliste“ entwickeln – die sich eigentlich aufgrund der bundesweiten Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz (VS) ohnehin überlebt haben sollte.

SN-15: Einrichtung einer Arbeitsgruppe für Demoskopie und Wahlforschung

Dieser völlig überflüssige Antrag des Bundesvorstands der sog. „Jungen Alternative“ (JA) dient einzig und alleine der vermeintlichen „Selbstprofilierung“ bzw. der gezielten Positionierung von bestimmten Personen in dieser Arbeitsgruppe. Mit Demoskopie und Wahlforschung sollte sich der Bundesvorstand eigentlich bereits seit Jahren beschäftigen und zur Analyse professionelle externe Dienstleister (wie z.B. SINUS) beauftragen. Der JA-Antrag soll schlichtweg der Versorgung von bestimmten Personen dienen, die sich dann über „Studien“ oder die „IT-Infrastruktur“ an Parteigeldern bereichern können.

SN-17: Nächster Parteitag soll Mitgliederversammlung sein

Ein weiteres Beispiel für eine gewisse politische „Romantik“ ist der Antrag auf „Mitgliederparteitage“. Es entstehen schon vor unserem geistigen Auge die Bilder, wie insbesondere die erfolg- und leistungslosen Vertreter des „Versager-Landesverbands“ NRW die Mikrophone fluten werden, um wehklagend die „hohen Kosten“ und die „fehlenden Raumkapazitäten“ ins Feld zu führen, die solche „Massenveranstaltungen“ angeblich unmöglich machen (obwohl man bei weiter anhaltendem Mitgliederschwund sowie Verringerung der Aktivitätsrate ggf. nur von maximal 2.000-3.000 Teilnehmern ausgehen könnte). Die „Beutegemeinschaft“ kann aber nicht mehr zulassen, dass sich Mitglieder in die Parteientscheidungen aktiv mit einer eigenen Meinung einmischen und diese dann für die „Beutegreifer“ völlig unkontrolliert treffen! Dieser Kontrollverlust der selbsternannten vermeintlichen „Partei-Elite“ muss in jedem Fall verhindert werden! „Basisdemokratie“ war einmal, eine Rückkehr zu alten und mittlerweile überkommenen „Mitgliederversammlungen“ ist weder erwünscht noch mehrheitlich durchsetzbar.