DAS SOLL IM ERNST DIE KÜNFTIGE „#AFD-#KANZLERIN“ FÜR DEUTSCHLAND SEIN? 😳

Kurz vor den Wahlversammlungen zur „Europawahl 2024“ kommt langsam wieder etwas Bewegung in die „Alternative für Deutschland“ (AfD). Der Grund ist aber nicht das Engagement für die Bürger in äußerst schwierigen Zeiten, sondern das egoistische Drängeln nach Eigenversorgung durch den Millionen-Euro-Jackpot in Form eines “EP-Mandates“. Und die Aussicht auf diesen Super-Gewinn läßt die seit langem untätigen Leistungs- und Qualifikationslosen zu bislang nicht zu erkennenden Aktivitäten auflaufen. Denn auf der Basis der aktuellen Demoskopie - die AfD wird aktuell zwischen 20% und 22% taxiert und bei einer „Europawahl“ als „Protestwahl“ träumen manche von einem Ergebnis von bis zu 30% - scheint es sehr vielen selbsternannten „Deutschlandrettern“ tatsächlich möglich zu sein, sich einen warmen Geldregen auf Steuerzahlerkosten in die eigene Tasche umzuleiten - und danach wieder in politischen Tiefschlaf und Lethargie zu verfallen.

Unterhaltsam und humoristisch wertvoll könnten aber nicht nur deshalb die AfD-Wahlversammlungen werden (dort hat sich mancher schon als wahrer „Superman“ mit einer frei erfundenen bzw. geschönten eigenen Vita vor den erstaunten Delegierten präsentiert und wurde prompt gewählt), sondern man darf insbesondere gespannt sein, ob tatsächlich der aktuell von der Staatsanwaltschaft ins Visier genommene Maximilian Krah (bezeichnender parteiinterner Spitzname: „Schampus-Maxe“) oder doch die - intern als „Eisprinzessin“ titulierte - Tom Rohrböck-Handpuppe Alice Weidel als „Spitzenkandidat*in“ für die AfD auftreten werden.

Alice Weidel, die es sich gemütlich in der Schweiz lebend über deutsche Steuergelder seit Jahren gut gehen lässt, müsste allerdings dringend ihr „Erstwohnsitzproblem“ lösen - denn die Schweiz ist nun einmal nicht in der EU, somit wäre sie formal nicht wählbar. Bislang konnte sie für eine Kandidatur in Deutschland zum Deutschen Bundestag immer einen „Tarnwohnsitz“ in Baden-Württemberg nutzen, den ihr ein bekannter Gönner bereitgestellt hatte - künftig, so wird in der Partei gemunkelt - nutzt sie ggf. einen fiktiven „Hauptwohnsitz“ in NRW. Also mal wieder viel Rechtloses bei der angeblichen „Rechtsstaatspartei“? Denn auch die von Weidel angegebenen beruflichen „Referenzen“ als „Unternehmensberaterin“ sehen bei sorgfältiger Recherche alles andere als „belastbar“ aus.

Wie auch immer: Weidel, die nach eigenem öffentlichen Bekunden und in ihrer maßlosen Selbstüberschätzung viel „Lust“ darauf hat, als künftige „Kanzlerin“ Merkel-Erbin zu werden, könnte die Hand nach noch mehr Macht und Einfluss in der AfD ausstrecken. Bekanntlich ist sie nicht nur - gemeinsam mit Tino Chrupalla - Bundessprecherin der Partei, sondern gleichzeitig auch noch „Fraktionsvorsitzende“ der „Bundestagsfraktion“. In beiden Ämtern und Funktionen hat sie - wie auch schon in „ihrem“ Landesverband Baden-Württemberg - für viel Chaos und Unfrieden gesorgt. Abgesehen von einem sehr „unsauberen Arbeiten“ hinsichtlich parteiinterner Konkurrenz. Abakus.News wurde vor Kurzem nicht nur die „bildliche Darstellung“ (Kunst, Satire!) in diesem Artikel überlassen, sondern zudem die Schilderung eines Schiedsgerichtstermins von einem Prozessbeobachter, der im Detail zeigt, welch wahres Kind die „Spitzenpolitikerin“ Weidel ist. Und solchen „Persönlichkeiten“ sollen die Deutschen tatsächlich „Macht“ anvertrauen? Davor muß dann doch massiv gewarnt werden!

Zum Rechts- und Demokratie-Verständnis von Weidel und ihrer Entourage, aber auch des AfD-Bundesvorstands, der bekanntlich voller überbordender „Kompetenz“ den Nicht-Wahlantritt in Bremen verschuldet hat, nachfolgende Darstellung der Ereignisse:

Am 12. Juli 2023 gab es einen sehr interessanten Termin vor dem Schiedsgericht des Landesverbandes Baden-Württemberg in Stuttgart

Verhandelt wurden zwei Verfahren des Bundesvorstands auf Amtsenthebung gegen den Bundestagsabgeordneten Dr. Dirk Spaniel und ein Verfahren auf Parteiausschluss gegen das Landesvorstandsmitglied Martina Böswald.

Diese Verfahren sagten mehr über die parteiinterne Demokratie aus, als es einem lieb sein konnte.

Es handelt sich im Falle von Dr. Spaniel bereits um den zweiten Verhandlungstermin (der erste war am 26.06.23), nachdem der Bundesvorstand einen zunächst angebotenen Vergleich von den Anwälten des Bundesvorstands am ersten Verhandlungstermin zwischenzeitlich zurückgezogen hatte.

In den Verfahren gegen Dr. Spaniel wurde sehr schnell klar, dass Formalienverletzungen des Bundesvorstands in Form von nicht vorhanden Anwaltsvollmachten großzügig vom Schiedsgericht ignoriert wurden.

Interessant auch die Vorwürfe des Bundesvorstandes in dem ersten Verfahren. Hier wurde grob parteischädigendes Verhalten vorgeworfen, weil der Bundestagsabgeordnete angeblich zum Schaden der Partei mit Zentrum Automobil zusammen gearbeitet hatte.

Im Laufe der Verhandlung konnte Dr. Spaniel dann interessanterweise belegen, dass für die einzige tatsächlich stattgefundene Veranstaltung mit Zentrum Automobil eine Ausnahme des Landesvorstands vorgelegen hatte. Noch interessanter war, dass der beantragende Bundesvorstand vergessen hatte, dass Herr Bernd Gögel, damals ebenfalls Landesvorsitzender neben Herrn Dr. Spaniel, Zentrum Automobil ganz offiziell in Arbeitskreise der Landtagsfraktion eingebunden hatte. Lapidares Kommentar des Schiedsgerichts: es ist eine politische Entscheidung, gegen wen Ordnungsmaßnahmen verhängt werden. Geklagt werde gegen Herrn Dr. Spaniel und eben nicht gegen Herrn Gögel.

Nachdem dieser schwerwiegende Vorwurf gegen die Interessen der Partei also ausgeräumt war, hat man sich auf die Demo vor dem SWR3 gegen das „Oma ist ne Umweltsau“ Thema fokussiert. Auch hier wurde Herrn Dr. Spaniel vorgeworfen, mit für die Partei schädlichen Personen, in diesem Fall vom Verfassungsschutz beobachteten Person aufgetreten zu sein. interessant war, dass eben gerade nicht der Redebeitrag von Herrn Dr. Spaniel kritisiert wurde, sondern die bloße Anwesenheit. Allerdings konnte Herr Dr. Spaniel darlegen, dass diese Veranstaltung ganz offiziell über die Landesgeschäftsstelle der AfD Baden-Württemberg mit sämtlichen Parteilogos beworben wurde und neben ihm auch andere MDL aufgetreten sind. Auch hier wurde eben gerade nicht gegen diese Person geklagt sondern ausschließlich gegen Herrn Dr. Spaniel. Begründung siehe oben. Aus dem ursprünglichen Antrag des BuVo zur Amtsenthebung und 2-jährigen Ämtersperre wurde dann schließlich zur Überraschung der anwesenden Zuschauer eine Abmahnung - eigentlich hatte jeder einen Freispruch erwartet…

Den Vogel abgeschossen hat aber die Verhandlung um angebliche Datenschutzverstöße von Herrn Dr. Spaniel. Im Raum stand eine E-Mail, die von Herrn Dr. Spaniel angeblich an einen gewissen Herrn Deppe und dann mit anonymen Verteiler an den Landesvorstand Baden-Württemberg gesendet wurde. Herr Dr. Spaniel konnte belegen, dass diese E-Mail im Original einen deutlich anderen Inhalt hatte, als die, die Landesvorstand Baden-Württemberg/Bundesvorstand eingereicht hatten. Nach langen Ausführungen des ehemaligen IT Verantwortlichen des Landesverbandes konnte nicht klar festgestellt werden ob es sich bei der gesamten E-Mail um eine Manipulation oder „nur“ um eine Teil-Manipulation handelte. Tatsächlich hat das Gericht noch einige Zeit diskutiert, ob diese E-Mail wenigstens teilweise gegen Herrn Dr. Spaniel verwendet werden könne.

Die weiteren Herrn Dr. Spaniel vorgeworfenen E-Mail Weiterleitungen an Herrn Deppe hat Spaniel erläutert. Es stellte sich heraus, dass Herr Deppe diese E-Mails unter anderem deshalb erhalten habe, um diese im Rahmen von gegen Herrn Dr. Spaniel vorgetragenen Ordnungsmaßnahmen des Landesvorstandes (…der Gögel-Vorstand der Dr. Spaniel wegen Zentrum Automobil verknacken wollte…) als Argumentationshilfe für eine Abwehrstrategie zu verwenden. An dieser Stelle sei auch darauf verwiesen, das Herr Deppe irgendwann die Seiten gewechselt hat und Dr. Spaniel schließlich bedroht hatte, wenn er gegen den Landesvorstand Baden-Württemberg -damals unter Alice Weidel- vorgehe, sei er (Dr. Spaniel) „der erste der fällt“.

Zufälligerweise war es auch der Landesvorstand unter Alice Weidel, der den ursprünglichen Parteiausschluss von Dr. Spaniel wegen der „Datenschutzverstöße“ beantragt hatte. Und es ist jetzt der Bundesvorstand unter Alice Weidel der diesen Antrag jetzt als Amtsenthebung und Ämteresperre für zwei Jahre weiter verfolgt. Auch hier wurde nach stundenlangen Verhandlungen letztendlich der Antrag auf Amtsenthebung und Ämtersperre vom Schiedsgericht abgewiesen und lediglich eine Abmahnung ausgesprochen.

Nach 9,5 Stunden Verhandlungen in Sachen Dr. Spaniel, wurde nun die unterbrochene Verhandlung vom 24.06.23 BuVo gg. Martina Böswald fortgesetzt. Hier stellte bereits am ersten Verhandlungstermin der Rechtsanwalt des BuVos fest, dass es sich bei alldiesen Anwürfen gegen Frau Böswald um Lappalien handeln würde.

Und auch hier wurde heute schnell klar, worum es dem Bundesvorstand bei seinem Antrag auf Parteiausschluss mit diesen Anwürfen gegen Martina Böswald in Wahrheit geht - einzig und allein um Vernichtung kritischer und unliebsamer Personen von Frau Weidel.

Da werden dann auch mal gerne irgendwelche Videoclips die von einer anderen Person in Gruppen verteilt wurden in denen Frau Böswald nicht mal Mitglied ist, gegen sie als parteischädigend verwendet. Oder eine E-Mail des Ex-Bundessprechers Herrn Meuthen an alle Kreisverbände, welche ein Gutachten über Herrn Mandic enthielt. Frau Böswald hatte dieses Gutachten lediglich besorgt und Herrn Meuthen zur Verfügung gestellt.

Dieses Gutachten wurde vom Landesvorstand Weidel in Auftrag gegeben und dem Gutachter Herrn Schubert wurde Martina Böswald explizit als Kontaktperson von Frau Samland genannt und Herr Hess gab ihm die Kontaktdaten von Frau Böswald.

Damit ist natürlich völlig unverständlich, warum der damalige LaVo in seiner Klageschrift schreibt, dass sich Martina Böswald mit unlauteren Mitteln dieses Gutachtens bemächtigt habe.

Abstrus wurde es auch beim Anwurf gegen Frau Böswald wegen der Causa Samland. Manche erinnern sich eventuell noch an Frau Samland. Eine Frau die aus dem Nichts kam und auf Wunsch von Frau Weidel in ihren Landesvorstand gewählt wurde. Seit dieser Wahl kamen immer wieder Fragen auf, wo denn diese Frau wohnt und ihren Lebensmittelpunkt hat. In Baden-Württemberg oder in Rheinland-Pfalz.

Im Rahmen ihrer anwaltlichen Tätigkeit für eine Mandatin, war Martina Böswald beauftragt dies herauszufinden. Denn ihre Mandatin wurde von Frau Samland angezeigt, weil diese sie angeblich als Adressbetrügerin titulierte.

Das Ganze endete vor dem Landgericht Ravensburg. Dort bestätigte sich diese angebliche Aussage nicht und Frau Samland konnte dem Gericht nicht nachweisen wo denn ihr Lebensmittelpunkt nun tatsächlich ist.

Mit so eine Geschichte möchte Frau Weidel einen Parteiausschluss für Martina Böswald rechtfertigen?

Das ist mehr als nur schräg!

Schlussendlich wurde die mündliche Verhandlung beendet und geschlossen. Nach kurzer Beratung des Gerichts ohne Parteiöffentlichkeit wurden wir Prozessbeobachter zur Urteilsverkündung wieder in den Raum geholt.

Mit Spannung erwartet erging am bereits späten Abend folgendes Urteil: Kein Urteil!

Das Gericht teilte mit, es brauche noch mehr Beratungszeit um ein Urteil zu fällen.

Ja gibt es denn sowas!?!?!

Wer diesen Netflix-Thriller -House of Kärtle- erlebt hatte, musste sich ernsthaft fragen ob irgendetwas in diesem Lande besser werden würde, wenn wir eine Kanzlerkandidatin namens Alice Weidel aufstellen und sie vielleicht eventuell Kanzlerin wird. Zumindest innerparteilich scheint Weidel keinerlei Hemmungen zu haben Anstand, Fairness und Rechtsgrundsätze auch mal gerne über Bord zu werfen. Von kollegialem Umgang ganz zu schweigen.